Mitteilungen der Islandfreunde - 01.10.1929, Blaðsíða 6

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Daher wandte sich eine Anzahl islándischer Beamter und Mitglieder des Althing an den König und trug ihm ihre Bedenken vor, worauf dieser ant- wortete, daJ3 es nicht seine Absicht sei, die Grundbestimmungen, die im Hinblick auf Islands besondere Verháltnisse notwendig wáren, um seine verfassungsmádige Stellung im gesamten Reiche zu ordnen, endgiiltig an- nehmen zu lassen, bevor nicht die Islánder in einer eigenen Versammlung die im Bande selbst tagen sollte, dariiber gehört worden wáren. Die so ver- heifiene islándische Versammlung trat im Jahre 1851 zusammen, und an ihr nahm auch Jón Sigurðsson teil. Die Regierung liefi ihr eine Vorlage zugehen, die unter anderem bestimmte, dafi das dánische Grundgesetz fiir Island giiltig sei und die gesetzgebende Macht fiir Islands besondere Angelegenheiten vom ICönig unter Mitwirkung des Althing ausgeiibt werden sollte. Ferner sollten die Islánder vier Ver- treter fiir das Folkething und zwei fiir das Dandsthing, die beiden Háuser des dánischen Reichstags, wáhlen. Diese Vorlage fiihrte zu heftigen parla- mentarischen Debatten, die schlieJ31ich mit der Annahme eines ausfiihrlich ausgearbeiteten Gegenvorschlages, an dessen Formulierung Jón Sigurðsson hervorragenden Anteil hatte, endete, der Islands Verháltnis zu Dánemark zu einer Realunion gestaltet wissen wollte. Hierauf gingen aber der König und die dánische Regierung nicht ein, und so wurde die islándische Ver- sammlung geschlossen. Der von Jón Sigurðsson gefúhrte Widerstand der Islánder hatte aber doch dazu gefuhrt, daJ3 man Island nicht mehr als inte- grierenden Bestandteil Dánemarks behandelte und insbesondere, anders als auf den Fáröern, die dánische Verfassung, die auf Grund der Beschliisse der oben erwáhnten verfassunggebenden Reichsversammlung irn J ahre 1849 erlassen war, auf Island nicht einfiihrte. In der nach Beendigung der Tagung der islándischen Versammlung an die islándische Bevölkerung ergangenen königlichen Bekanntmachung heiJ3t es, daJ3 das islándische Althing vor- láufig seine Tátigkeit in der bisherigen Weise fortsetzen solle bis zu der Zeit, wo eine andere Regelung iiber Islands verfassungsmáJ3ige Stellung ge- troffen werden wiirde, was nicht geschehen wiirde, bevor das Gutachten des Althing dariiber eingeholt worden sei. In den nun folgenden zwei Jahrzehnten heftigen politischen Streites zwischen dem Althing und der dánischen Regierung stand Jón Sigurðsson wieder in der vordersten Reihe. Der Streit drehte sich nicht nur um rein politische, sondern auch um kulturelle und finanzielle Fragen. Besonders die finanziellen Verháltnisse waren völlig in Verwirrung geraten. Man hatte die Dománen, dann die Besitzungen der islándischen Bistiimer und manche anderen Fonds des Fandes zugunsten der Kassen und Bediirfnisse der dá- nischen Gesamtmonarchie veráufiert, so daJ3 Island nun ohne Mittel da- 30

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