Mitteilungen der Islandfreunde - 01.04.1929, Qupperneq 10

Mitteilungen der Islandfreunde - 01.04.1929, Qupperneq 10
Faunengebietes liegt. Obzwar durch diese einerseits bevorzugte Lage eine Reihe befiederter und befloBter Arten nur periodisch ihr Standquartier auf Islands Felsen oder seinen Gewássem aufschlagen, dann also der Bevölkemng durch ihr massenhaftes Auftreten gröBere Nutzung ennöglichen und zu an- derer Jahreszeit die Gaststátte wieder verlassen, um geeignetere Wohnstátten aufzusuchen, genieBen doch eine ganze Reihe von ihnen den vomehmen Schutz des Gesetzes, der von der edlen, naturliebenden und verbindenden Denkweise unseres nordischen Bmdervolkes zeugt. Die genauen Kenntnisse iiber die Fauna Islands und zum GroBteil auch die der Floravertreter der abge- legenen, noch immer recht unwegsamen Insel verdankt die Welt nicht zum mindesten deutschen Forschem, die schonin friihester Zeit begannen, im Verein mit Islándem auf muhsamen Reisen, unter schwersten Strapazen die abge- legenen und unzugánglichsten Gebiete zu erkunden. Ein wertvolles Diteratur- material iiber Ergebnisse und Feststellungen liegt bereits vor, von dem ich nurvon neuesten Arbeiten andie Namen Bemh. Hantzsch, Emil Sonnemann mit Hubert Schonger (wohl die besten photographischen Aufnahmen aus freier Wildbahn Islands), F. R. Reinsch (Hydrobiologie) und von Islándem speziell an Bjarni Sæmundsson (Fiscbe) und Stefán Stefánsson (Flora) er- innern möchte. Es eriibrigt sich mit diesem Hinweis daher, an dieser Stelle eingehender einzelne Gruppen der Tier- und Pflanzenwelt zu besprechen, die mit den Naturschutzgesetzen in Zusammenhang stehen. Ich möchte 'viel- mehr einzelne Punkte dieses interessanten Naturschutzes erwáhnen, um Jagd- und Fischereiinteressenten, die sich gelegentlich auf Island aufhalten und sportlich betátigen wollen, auf diese MaBnahmen aufmerksam zu machen, andererseits aber, um auch unseren deutschen Naturfreunden, Hegern und Naturschutzorganisationen zu ihrer Freude mitzuteilen, daB auch im hohen Norden gleich ihrer idealen Arbeit emste Bestrebungen bestehen, das wahre Antlitz der freien Natur mit ihren Geschöpfen zu bewahren und vor den alles vemichtenden Eingiiffen menschlicher Zerstömngswut zu schutzen. In diesem Sinne hat auch das kleine, kaum ioo ooo Seelen zálilende islándische Volk seine 1930 Tausend Jahre záhlende Parlamentsstátte „Thingvellir“ nach dem Beispiel des Nationalparkes am Yellowstone-River in Nordamerika zum Naturschutz- und Nationalpark erklárt. Die einzelnen Naturschutz- und Schongesetze sollen im Zusammenhang mit einer spezielleren Arbeit úber die Jagdverháltnisse auf Island, gemáB dena islándischen Gesetzbuch (Stjómartíðindi fyrir Island), ins deutsche úber- setzt, eine grappierte Zusauimenstellung erfahren, wo sie dann im einzelnen fúr jeden Interessenten, speziell den Weidmann leichter erreichbar siud. Das islándische Naturschutzgesetz bescháftigt sich, entsprechend der quantitativ úberwiegenden Vertreter der Debewelt, in erster Einie mit un- 80

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