Mitteilungen der Islandfreunde - 01.04.1929, Qupperneq 10
Faunengebietes liegt. Obzwar durch diese einerseits bevorzugte Lage eine
Reihe befiederter und befloBter Arten nur periodisch ihr Standquartier auf
Islands Felsen oder seinen Gewássem aufschlagen, dann also der Bevölkemng
durch ihr massenhaftes Auftreten gröBere Nutzung ennöglichen und zu an-
derer Jahreszeit die Gaststátte wieder verlassen, um geeignetere Wohnstátten
aufzusuchen, genieBen doch eine ganze Reihe von ihnen den vomehmen
Schutz des Gesetzes, der von der edlen, naturliebenden und verbindenden
Denkweise unseres nordischen Bmdervolkes zeugt. Die genauen Kenntnisse
iiber die Fauna Islands und zum GroBteil auch die der Floravertreter der abge-
legenen, noch immer recht unwegsamen Insel verdankt die Welt nicht zum
mindesten deutschen Forschem, die schonin friihester Zeit begannen, im Verein
mit Islándem auf muhsamen Reisen, unter schwersten Strapazen die abge-
legenen und unzugánglichsten Gebiete zu erkunden. Ein wertvolles Diteratur-
material iiber Ergebnisse und Feststellungen liegt bereits vor, von dem ich
nurvon neuesten Arbeiten andie Namen Bemh. Hantzsch, Emil Sonnemann
mit Hubert Schonger (wohl die besten photographischen Aufnahmen aus
freier Wildbahn Islands), F. R. Reinsch (Hydrobiologie) und von Islándem
speziell an Bjarni Sæmundsson (Fiscbe) und Stefán Stefánsson (Flora) er-
innern möchte. Es eriibrigt sich mit diesem Hinweis daher, an dieser Stelle
eingehender einzelne Gruppen der Tier- und Pflanzenwelt zu besprechen, die
mit den Naturschutzgesetzen in Zusammenhang stehen. Ich möchte 'viel-
mehr einzelne Punkte dieses interessanten Naturschutzes erwáhnen, um Jagd-
und Fischereiinteressenten, die sich gelegentlich auf Island aufhalten und
sportlich betátigen wollen, auf diese MaBnahmen aufmerksam zu machen,
andererseits aber, um auch unseren deutschen Naturfreunden, Hegern und
Naturschutzorganisationen zu ihrer Freude mitzuteilen, daB auch im hohen
Norden gleich ihrer idealen Arbeit emste Bestrebungen bestehen, das wahre
Antlitz der freien Natur mit ihren Geschöpfen zu bewahren und vor den alles
vemichtenden Eingiiffen menschlicher Zerstömngswut zu schutzen. In
diesem Sinne hat auch das kleine, kaum ioo ooo Seelen zálilende islándische
Volk seine 1930 Tausend Jahre záhlende Parlamentsstátte „Thingvellir“
nach dem Beispiel des Nationalparkes am Yellowstone-River in Nordamerika
zum Naturschutz- und Nationalpark erklárt.
Die einzelnen Naturschutz- und Schongesetze sollen im Zusammenhang
mit einer spezielleren Arbeit úber die Jagdverháltnisse auf Island, gemáB dena
islándischen Gesetzbuch (Stjómartíðindi fyrir Island), ins deutsche úber-
setzt, eine grappierte Zusauimenstellung erfahren, wo sie dann im einzelnen
fúr jeden Interessenten, speziell den Weidmann leichter erreichbar siud.
Das islándische Naturschutzgesetz bescháftigt sich, entsprechend der
quantitativ úberwiegenden Vertreter der Debewelt, in erster Einie mit un-
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