Mitteilungen der Islandfreunde - 01.04.1924, Page 16

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Kálfsson stammt. Auch Annalen stammen von Einar, wie iiberhaupt das Annalen- schreiben die einzige Art dor Geschichtsschreibung jener Zeit ist. Sonst ist mehr Interesse fUr das Kirchenrecht bei den Priestern vorhanden. Von geistlicher Dichtung jener Zeit (14. Jahrhundert) ist allein, aber mit Auszeichnung, die Lilja von Eysteinn'Asgrímsson1 zu nennen. Úberhaupt ist die Not und das Elend der Zeit gerade AnlaB zu einer Vertiefung des religiösen Bedurfnisses geworden, die Kirche blieb die Heilsvermittlerin und im schlimmsten Fall half das Sakrament der BuBe. Der Inhalt des Glaubens entsprach etwa dem 2. Glaubensartikel, vom Erlöser ist wenig zu spUren; die Erlösung erscheint als die Folge des Kampíes Christi mit dem Teufel um die diesem durch die SUnde verfallene Seele Das BewuBtsein von der Macht Christi tröstete das Volk in der Angst vor bösen Geistern und Teufeln, die sie stets um sich herschweifend dachten, um sie an Seele und Leib und Eigentum zu schádigen. Aber dic Erhabenheit Christi macht di<‘ Leute geneigt, Mittler zu suchen in der Gestalt der Hei- ligen. Um 1100 kannte man diesen Glauben noch nicht; im 12. Jahrhundert kommt er nach Island, im 13. Jahrhundert hat Island zwei Heilige, Þorlákur Þorliallsson von Skálholt (1178—1193) und Jón Ögmunda.son von Hólar (1106—1121), und bald darauf den dritten Guðmundur Arason hinn góði (1203—1237). Vor allem aber ist es die Jung- frau Maria, die Mutter Gottes, an die man sich wendet; ihr werden zahlreiche Kirchen geweiht und zahllose Lieder feiern sie. Dir Kirche begleitet den Menschen von der Wiege bis zum Grab. Taufe, Beichte (voffl 7. Jahre ab), Firmung, Abendmahl (daB der Priester allein den Wein genoB, erhöhte nur die Heiligkeit der Zeremonie und die Ehrerbietung vor ihm); bald kam auch die Ehe in den Bereich der Kirche (erst Verlobung im Beisein eines Geistlichen; seit Ende des 13. Jahrhunderts dreifache Verkiindigung; dann kirchliche Einsegnung und schlieBlich Segnung des Ehebetts); letzte Ölung; Begrabnis (keine Leichenrede in der Kirche, aber am Grabe hochstehender Mánner); Seelenmessen (je nach der Seelengabe). Trotz der ÁuBerlichkeit des Glaubens und mancherlei Aberglauben ist das kirchliche Leben eine Sauerteigskraft, die das Volk vor vollkommenem geistigen Tode bewahrte. Der Opfersinn ist wenig entwickelt. Zuerst wurden zwei Spitáler fiir Priester errich- tet; gröBere Teilnahme fiir die Náchsten macht sich allmáhlich geltend. Menschenliebe als Christenpflicht dringt allmáhlich ein. In Testamenten fángt man an, BestimmungeO „um Gottes Lohn" zu treffen, wenn auch zunáchst, um sich selbst dio Barmherzigkcit Gottes zu erwerben. Viel zu geben war nicht vorhanden. Bei der auffallend starken Reiselust der Islánder, die so schwer zu erfiillen war, wurdeh zahlreiche Fahrten um Gottes Lohn gemacht, nach St. Jago, Rom, Jerusalem. An Volksbildung wird wenig gedacht (nur daB die Jugend die Hauptlehren des Christen- tums lernt). Seit Anfang des 14. Jahrhunderts halten die Priester Prcdigten, in denen sie die Hauptpunkte des Glaubens, die Bedeutung der kirchlichen Zeremonien, vor alle® der Sakramente erlauterten; in diesen Kenntnissen wurden die Leute bei der Beichte gepriift und bei Unkenntnis mit 3 Öre fiir den Bischof bestraft. Das Priesteramt war fiir junge Leute nicht lockend-; fast in keinem Sprengel waren feste Priestersitze, Einnahme11 von den Lándereien der Kirchen, wenn iiberhaupt, gering, jcdenfalls unsicher. Auc*1 die Nebeneinnahmen von Taufe, Vermáhlung u. dgl. waren sehr gering; dabei hatte11 die Priester fur eine Familie zu sorgen, wenn auch der Zölibat jetzt vorgeschrieben waf- Es dauerte 80 Jahre, bis das „Christenrecht", das diese Verpflichtung mit sicli brachte. Gesetzeskraft erlangte. An die Stelle dcr Frauen aber traten Maitressen, das verbot das biirgerliche Recht nicht, und sah die mit áuBeren Formen geschjossene Verbindung durchaus als biirgerliche Eho an. Bekam der Priester Kinder, konnte er sich leicht durch eine Strafzahlung an den Biscbof von der Sunde loskaufen (200 Ellen). Nur an de111 Halten von mehreren Maitressen gleichzeitig nahm man AnstoB; doch ist das sicher sehr selten vorgekommen. — _____ 1 Ubersetzt von R. MeiBner, Bonn (Schröder) 1923; áltere Ubersetzung von Alex Banm- gartner, Freiburg 1884. 44

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