Mitteilungen der Islandfreunde - 01.04.1924, Side 23
ebenfalls den Namen Fuglasker. Hier handelt cs sich wohl tatsáchlich um „Vogel-
■^lippen", denn die eine der Fuglasker ist nach dem Geirfugl benannt.
Auch der Name der Siedlung Fuglefjord (fár. Fuglafjörður) an der gleichnamigen
Bucht der Ostkiiste von Österö hat wahrscheinlich nichts mit einem Vogel (fuglur) zu
tun. Er geht wohl zuriick auf einen Mann namens Fugli, der sich zuerst hier niederlieB,
wie aucli andere Siedlungen der Fáröer nach solchen ersten Ansiedlern benannt wurden.
Zahlreiche Stellen der Fáröer sind aber tatsáchlich nach den dort lebenden Vögeln be-
nannt worden; nur hat dann der Name des betreffenden Vogels selbst dem Orte seine
Bezeichnung gegeben. So sind Möwen, Seepapageien, Raben und viele andere Vögel in
topographische Namen ubergegangen1.
Wir können die Inseln der Faröer demnach einteilen in solche, die ihren Namen er-
halten haben nach ihrer Lage (Suderö, Österö, Fuglö und die Gruppe der Norderöer),
nach ihrem Aussehen und ihrer Gestalt (Dimon, Nolsö, Hestö, Kolter, Kalsö, Kunö und
Bordö), nach eingreifenden Buchten (Vaagö), nach Sandablagerungen an der Kuste
(Sandö), nach einer Gezeitenströmung (Strömö), nach angeschwemmtem Treibholz
(Viderö), nach Vögeln und Guano (Skuö und Myggenæs) und nach Sagen, dic an eine
Tiergestalt anknupfen (Svinö). Ilans Rudolphi
VI. SONDERBESTEEBUNGEN AUF DEN FÁRÖERN
In den letzten Monaten ist auf den Fáröern eine alte Bewegung zu neuem Leben er-
wacht, die auf die Erlangung möglichst weitgehender politischer Selbstándigkeit ge-
richtet ist. Diese unerwartete Bewegung ist nicht allein durch das Schlagwort vom
Selbstbestimmungsrecht der Völker hervorgerufen, sondern sie paBt sich auch jn den
Komplex der jetzt anscheinend gelösten islándischea Frage sowie der Grönlandfrage ein,
Welch letztere zu einer scharfen Pressefehde zwischen Dánemark und Norwegen gefiihrt
nnd eine Lösung noch nicht gefunden hat. Die Gefahr, die dicser Zeitungskrieg fur die
Aufrechterhaltung gutjr Beziehungen zwischen beiden Lándern mit sich bringt, hat denn
auch im vergangenen Spatsommer die beiderseitigen Regierungen veranlaBt, von dem
Kegenstand der Fehde offiziell Kenntnis zu nehmen und in miindlichen Verhandlungen
Kstzustellen, inwieweit der norwegische Einspruch gegen die dánische Herrschaft iiber
ganz Grönland berechtigt ist. Eine dánische Delegation ist zu diesem Zweck in Christia-
uia angekommen und die Verhandlungen haben begonnen. Ein Erfolg ist bis zu dem
Zeitpunkt, in dem diese Zeilen geschrieben werden, noch nicht erzielt worden. Es ist
uun auffallend, daB gerade zu der Zeit, zu der man sich auf beiden Sciten zu Verhand-
lungen entschloB, die norwegische Presse unter Fuhrung der nationalistischen „Tidens
legn", die sich wáhrend des Krieges eines besonders unfreundlichen Tones Deutschland
Segeniiber befleifligt hat, sich der norwegischen Abstammung der Fáringer erinnerte
Und dem dánischen Regime Unterdruckung dieses Volksstammes vorzuwerfen begann.
Die Presse fordert also nicht weniger als Loslösung der Fáröer von Dánemark und
>hre Vereinigung mit dem norwegischen Mutterland.
Im friihen Mittelalter sind die Fáröer, ebenso wie Island, die Shetland-Inseln und die
Kuste von Grönland von norwegischen Wikingern besiedelt worden. Ein selbstándiges
Literatur. Mit den topographischen Namen der Fáröer hat sich nur Jakob Jakobsen be-
laBt (Strejflys over Færöske Stednavne. Nordisk Tidskrift for Filologi, 3. Reihe, 17. Bd.
^0?), 64—85). Er bescháftigt sich in dieser Arbeit aber hauptsáchlich mit den alten
Gewásser- und den Siedlungsnamen. Die altnord. Namen finden sicli bei P. A. Munch,
Kistorisk-geografisk Beskrivelse over Kongeriget Norge (Noregsveldi) i Middelalderen,
Moss 1849, 210—2x1, und bei Nansen, Nebelheim I, 175. Altfárische Inselnamen gibt
Baumgartner, Island und die Fáröer, Freiburg i. Br., 1889, 56 u. 57. Einige Namen
'at auch Hammershaimb in der Færösk Anthologi I, S. V—XII, erklárt. Vergleichsweise
'vurde herangezogen J. Jakobsen, Shetlandöernes Stednavne. Aarböger for nordisk Old-
yndighed og Historie, 2. Reihe, r6. Bd. 1901, 54—258.
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