Mitteilungen der Islandfreunde - 01.07.1916, Qupperneq 17

Mitteilungen der Islandfreunde - 01.07.1916, Qupperneq 17
nehmern eine möglichst grofíe theoretische und praktische Ausbildung zu geben, und wenn sie nicht nur darauf ausgeht, die Kosten möglichst gering und den Ertrag áufíerlich möglichst grofí werden zu lassen. Naturlich mufí man sparsam und vorsichtig zu Werk gehen, aber so, dafí die Pflichtarbeit den weitaus gröfiten Teil ihres Nutzens in der Zukunft bringt. — Von ebenso grofíer Bedeutung ist, dafí der Eifer allenthalben rege wird, einige Wochen des Lebens der Arbeit nur fiir das Vaterland zu weihen, und dazu zugleich sich selbst zu weiterer Arbeit brauchbarer und geschickter zu machen fur die Heimat, fúr sich und die Seinen, mit richtigerer Arbeitsart und Arbeits- ordnung und passenderen Handwerkszeugen, als es bis jetzt und leider noch heute der Fall ist. Dieses Streben mufí so ernst und allgemein werden, dafí es ein Heilstein1 werden kann, die Wunden zu heilen, die die Hárte und Grausamkeit der Natur und die Kurzsichtigkeit unserer Vorváter unserem vernachlássigten, gequálten und geschádigten Lande zugefúgt haben. — Wenn es aber zur Arbeit selbst kommt, ist es eben so wichtig, was gearbeitet wird und wo man jedesmal arbeiten soll, und was fúr Leute die Aufsicht in Hánden haben. Da darf keine Distriktspolitik getrieben werden, Eigenbrö- delei und Selbstsucht einzelner Personen oder Gebiete, Machtpolitik und Parteilichkeit darf nicht úber die Túchtigkeit siegen.-------Was gearbeitet wird, und wo, hat sich nach dem Nutzen zu richten, den die Teilnehmer von der Arbeit haben können, und demnáchst, wo die Arbeit den raschesten und gröfíten Wert fur das Volksganze hat. Jedoch rnufí tunlichst Sorge ge- tragen werden, dafí die Arbeit auf die einzelnen Kreise gleichmáfíig ver- teilt wird." 3. Die Durchfukrung des Gedankens a) Jeder gesunde Islánder, der mindestens 17 und liöchstens 25 Jahre (so jetzt!) alt ist, ohne jede Ausnahme, ist zu einer einmaligen, 12 wöchent- lichen (so jetzt!) Pflichtarbeit verpflichtet. Das Jahr, in dem er der Pílicht genúgen will, kann er sich innerhalb dieser Grenzen selbst wáhlen; nur wenn er sich bis zum 22. Jahr nicht selbst gemeldet hat, wird er in einem der folgenden Jahre, aber vor dem 25. Lebensjahr, eingezogen. Alle ver- richten die gleichen Arbeiten, so z. B. auch die Seeleute, Fischer u. dgl., denen diese Ubung unter Umstánden spáter sehr nútzen kann; allerdings bleibt die Möglichkeit offen, dafí diese vielleicht spáter einmal auf einer Art Schulschiff ihrer Dienstpflicht gentigen können. Dafí die jungen Leute die Arbeiten, die sie verrichten, nicht selbst bestimmen können, ist selbstver- stándlich, brauchte auch nicht erwáhnt zu werden, wenn man nicht darin eine besondere Verschárfung der „Sklaverei" gefunden hátte. 1 Wie ihn beruhmte Schwerter alterHelden in ihrem Knauíe hatten, mit dem allein die von dem Schwerte geschlagenen Wundcn geheilt werden konnten. 2 17

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