Mitteilungen der Islandfreunde - 01.04.1924, Síða 24

Mitteilungen der Islandfreunde - 01.04.1924, Síða 24
Staatswesen wie auf Island ist aber auf den Faröern nicht entstandcn. Sie blieben viel- mehr immer im norwegischen Staatsverbande und es fehlt ihnen cin „gamli sáttmáli", eine alte Urkunde, die mit der zu vergleichen ware, auf die Island seine Sonderrecbtc und Selbstandigkeitsforderungen erfolgreich stiitzen konnte. — Hierdurch unterscheidet sich die fárische Selbstándigkeitsbewegung von der islándischen, mit der sie sonst viele Be- ruhrungspunkte hat. — Als dann Norwegen im Jabre 1380 in Personalunion zu Dáne- mark trat und 1537 völlig abhángig von ihm wurde, kamen auch die Fáröer in politische Verbindung mit Dánemark, und sie blicben bei diesem Lande, als Norwegen im Frieden von Kiel am 14. Januar 1814 an Scbweden abgetreten wurde. Staatsrechtlich sind sie ein integrierender Bestandtcil Dánemarks, was Island auch nach der Meinung der Staatsrechtler, die aus staatsrechtlichen Grunden die islándischen Forderungen gegeniiber Dánemark als berechtigt nicht anerkannten, nie gewesen ist. Sie haben denn auch je einen Vertreter im Folkething und irn Landsthing, den beiden Kammern des dánischen Reichstags, in die die Islánder nie Vertreter gesandt haben. Die Fárösr bilden administrativ ein dánisches Amt, sie haben eine Volksvertretung im Lagthing, dessen Meinung in fárischen Angelegenheiten von der dánischen Regierung gehört wird und das auch sonst in Einzelheiten gröCere Bedeutung hat als die Amtsráte, die Kommunallandtage in den ubrigen Teiíen Dánemarks. Der Amtmann der Fáröer untersteht einer besonderen Abteilung des dánischen Justizministeriums, nicht dem Mini- sterium des Innern wie die anderen dánischen Amtmánner *. AuCerdem sind die Fáringer von der Staatssteuer, von Zollabgaben und von der Wehrpflicht befreit. Die politische Lage auf den Fáröern ist die folgende: Es gibt dort im wesentlichen zwei Parteien, die Sambandsparti unter Fiihrung von Oliver Effersöe und die Selvstyre- parti (Selbstverwaltungspartei) unter Fiihrung von Joannes Patursson. Wáhrend die erstere im groCen und ganzen den bisherigen Zustand gewahrt wissen will, forderte letztere bisher zwar nur eine gröCere politische und kulturelle Selbstándigkeit der Fáröer; jedoch erklárte im vergangenen Sommer Joannes Patursson, uber diese Forderungen weit hinausgehend, in einem Interview, das er einem nonvegischen Pressemann gewáhrte, die Vereinigung der Fáröer mit Norwegen als wunschenswert, wenn sich eine völlige Selbstándigkeit nicht als praktisch durchfúhrbar erweisen sollte. Durch die Veröffent- lichung dieses Interviews in norwegischen Bláttern, die Joannes Paturssons Worte auf- griffen und zu ihrer Meinung machten, verschárfte sich die erwáhnte dánisch-norwegische Pressefehde um ein bedeutendes. Im Lagthing kam es zu langen Debatten, die dazu íúhrten, daC ein AusschuG eingesetzt wurde, der die zur Erörterung stehenden Fragen prúfen soll. Den Vorsitz dieses Ausschusses fúhrt Joannes Patursson. Wenn auch die Tagung dieses Ausschusses von Bedeutung fúr die Entwicklung der politischen Verhált- nisse der Inselgruppe sein wird, so ist doch eine endgultige Entscheidung erst nach der Neuwahl des Lagthings zu erwarten, die im náchsten Jahre stattfinden wird. Wie sich die Lage gestalten wird, ist nicht leicht vorherzusagen. Die Stimmung der Fáringer geht zweifellos dahin, daG sie in ihrer Mehrheit eine gröGere kulturelle und politische Selbstándigkeit wunschen; so wúrden sie es gern sehen, wenn der Amtmann in Zukunft nicht mehr kraft seines Amts Mitglied des Lagthing wáre und wenn bestimmt wúrde, daC alle die Fáröer betreffenden Gesetze vom Lagthing angenom- men werden múGten, es also nicht mehr wie bisher bei diesen Gesetzen nur beratend mitzuwirken hátte. Das wáre eine áhnliche Entwicklung, wie sie sich mutatis mutandis im Jahre 1911 in ElsaG-Lothringen vollzog, als dieses Land an Stclle des beratenden Landesausschusses einen gesetzgebenden Landtag erhielt. Anderseits legen aber die Fáringer viel Gewicht auf Beibehaltung ihrer erwáhnten Sonderrechte und -privilegien und es wird in weiten Kreisen befúrchtet, daG eine zu weitgehende Verselbstándigung den Bewohnern erhebliche Steuerlasten in Gestalt hoher fárischer Steuern bringen 1 Die F. sind in weltlicher Hinsicht dem Stiftsamtmanne von Kopenhagen unter- gcordnet und bildeten in kirchlicher Hinsicht eiue Propstei, die zu dem Stifte des Bischofs von Seeland gehört. 52

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