Tímarit Verkfræðingafélags Íslands


Tímarit Verkfræðingafélags Íslands - 01.06.1916, Page 13

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31 med Betjening og 2 stedsebrændende Petroleumsfyr, og et lignende Antal kommunale og private Havnefyr. Der er i alt siden 1878 indtil Nytaar 1915 ofret 380716 Kr. (foruden de omtalte Tilskud til Reykja- nes 1878 og til Garðskagi og Grotta 1897 fra den danske Statskasse, i alt ca 23000 Kr.) paa Anlæg af Fyr og Sömærker. Fyrindtægten ligger nu mellem 55 og 60000 Kr. aarlig medens Udgifterne til Admini- stration, Drift og Vedligeholdelse af disse 22 Fyr er ca. 23000 Kr. aarlig. De private Fyrs Forhold er ordnede ved Lov af 11. Juli 1911 om Fyr Sömærker m. m. Islands SeezeichenAvescn. Vortrag gehalten im VerkfræÖingafjelag íslands am 15. Dezember 1915 von Herrn Landesingenieur Th. Krabbe. Das Seezeichenwesen, i'iber welches zu sprechen ich heute Abend die Ehre habe, konnte sich weder einer stetigen Entwicklung durch eine lange Reilie von Jahren erfreuen, wie das Strassenbauwesen, nocli eines raschen, gewaltsamen Ausbaues, wie das Telegraphenwesen. Zwar ist das Seezeichenwesen schon ung. 40 Jahre alt, ist aber in den ersten Jaliren in seiner Enlwicklung gehemmt worden, da das ihm zustehende Geld ihm entzogen wurde und in die Landeskasse fliest. In den 12 Jaliren 1880—91 kassirte die Landeskasse eine Leuchtfeuerabgabe von ca. 70000 Kr. ein, von denen nur 15000 Kr. zum Besten des einzigen Leuchtfeuers Anwendung fanden. Leuclitfeuer greifen eben nicht in dem Masse in das tagliche Leben der grossen Bevölkerung ein, wie Weg- und Telegraphen- verbindungen. Erst in spiiteren Jahren, als die Entwick- lung besser in Fluss kam, konnten sie sich einer wachs- enden Popularitiit erfreuen, wohl infolge der stetigen Ent- wicklung der Fisclierei und des Scliiifsverkehrs. Hiilte der Krieg nicht Alles umgewiilzt, wáren wir sicher in den niichsten Jahren ein gutes Stiick vorwiirts gekommen. Eigentiimlicherweise war der erste, das Seezeichenwesen betreffende Vorschlag ein Gesetzesvorschlag iiber Regelung der Feuergebfihren von Schiflen, vorgebracht auf dem Alting 1875 von dem Abgeordneten fiir Reykjavik u. Akureyri. Wohl von der gleichen Seite kam spáter ein Gesetzesvorschlag zur Errichlung eines Feuers auf Reykjanes. Aber es herr- schte zunáchst grosse Unsicherheit iiber die Einrichtung des Feuers und besonders die Tragung der Unkosten. Es erhob sich die Frage, ob das Seezeichenwesen eine islánd- ische Sonderangelegenheit sei und der islándischen Landes- kasse zur Last falle, oder ob es von Dánemark und Island gemeinsam zu regeln sei. In letzterem Falle musste es dem dánischen Marineministerium unterstehen und die Kosten waren von der dánischen Staatskasse zu tragen. In diesem Sinne wandte sich das Alting von 1877 nach Kopenhagen und beantragte Errichtung eines Leuchtfeuers auf Reykja- nes. Aber der Minister von Island wies das Anliegen ab, da die dánische Staatskasse keinerlei Pflicht habe, Feuer auf Island zu crrichten, dieses vielmehr eine islándische Sonderangelegenheit sei. Das Marineministerium aber ver- suchte nachzuweisen, dass ein solches Leuchtfeuer wegen der hellen Sommernáchte und des geringen Schiflsverkelirs im Winter nur wenige Bedeutung hátte. Schliesslich wurde im Sommer 1877 von der dánischen Regierung H. Ing. Alex- ander Rothe nach Reykjavik gesandt, um die Verháltnisse zu untersuclien und legte folgenden Vorschlag dem Alting vor: Es solle ein feststehendes, weisses Feuer errichtet werden mit 15 Stiick 21-zoIligen Parabolspiegeln, jeder mit 14" Lampe, Leuchtwinkel 121°, Reichweite 19 Seemeilen. Der Kostenvoranschlag lautete auf 26000 Kr., von welchen 12000 Kr. auf Feuerapparate und Laternen entfielen. Diese wurden von dem Budget 1878—79 fúr das dánische See- zeichenwesen getragen, wáhrend 14000 Kr. fiir Gebáude, Wohnhaus, Weganlage, Transporte, Reisespesen, etc. von dem Alting 1877 bewilligt wurden, das sicli mit dem von Dánemark eingenommenen Standpunkt zufrieden gab. Diese Ansicht, dass das Seezeichenwesen eine islánd- ische Sonderangelegenheit sei, ist seitdem aufrechterhalten worden, indem die Landeskasse fúr Anlage- und Betriebs- kosten aufkommt, wobei jedoch in mehreren Fállen von der dánischen Staatskasse ein pekuniárer Zuschuss ge- leistet wurde. Auch geschah bis in die letzten Jahre die Errichtung neuer Feuer unter Anleitung des dánischen Seezeichenwesens, welches auch beim Betrieb mit Rat und Tat unterstútzte. Das Alting von 1877 nahm zugleich ein Gesetz uber Feuergebúhren von Schiflen an, nach welchem von allen Scliiften 40 Ore pr. Tonne bezahlt werden sollten, wenn sie nach dem Westlande kamen. Ausgenommen waren Kriegsschifle, Yachten und islándische Fischereifahrzeuge. Der Bau des Reykjanes-Leuchtfeuers xvurde im Friihjahr 1878 begonnen unter Leitung von Herrn Ing. Rothe. Trotz ungiinstiger Witterungsverháltnisse, schlechten Materials und Arbeitermangels konnte es am 1. Dezember 1878 ange- zúndet werden. Islands Anteil an den Unkosten belief sich auf Kr. 22366,68. Das Gesetz uber Feuergebiihren trat jetzt auch in Kraft. Aber bald zeigte es sich, dass die Gebiihren auf 20 bezw. 15 Ore per Tonne herabgesetzt werden konnten, und in dieser Höhe blieben sie, bis am 1. Januar 1909 das allge- meine Feuergebiihrengesetz vom 16. November 1907 in Kraft trat. Obwohl eigentlich nur die Betriebskosten der Leuchtfeuer von den Gebiihren gedeckt werden sollten, hatte man doch schon bis 1906 einen Úberschuss von 40000 Kr. iiber die gesamten Anlage- und Betriebskosten erzielt. Inzwischen geschah nichts von Bedeutung, bis im Jahre 1895 der Verein von Fischereitreibenden das Alting um Errichtung von Leuchtfeuern auf Gardskagi und Grotta anging, wofúr auch 11000 Kr. bewilligt wurden. Auf An- frage riet jedoch das dánische Marineministerium stárkere Feuer mit einem Kostenauíwande von 22000 Kr. zu errich- ten, von denen die dánische Staatskasse die Hálfte bezahl- en sollte. Gleichzeitig zeigte es sich, dass auch das Reykja- nesfeuer einen neuen Feuerapparat nötig hatte, da der ursprúngliclie sehr mitgenommen war. Fúr diesen Zweck wurden 5500 Kr. bereilgestellt und gleichzeitig sollte fúr den Hafen von Reykjavik ein Einfahrtsfeuer mit 6500 Kr. Kosten geschaffen werden. Mit den Arbeiten wurde im Sommer 1897 begonnen. So war die Entwicklung des Seezeichenwesens in Fluss gekommen, das Interesse wuchs und das Alting zeigte be- deutende Opferwilligkeit. Aber noch fehlte ein zielbewus- ster Plan und ein túchtiger Sachverstándiger. Schliesslich

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