Tímarit Verkfræðingafélags Íslands - 01.06.1916, Qupperneq 13
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med Betjening og 2 stedsebrændende Petroleumsfyr,
og et lignende Antal kommunale og private Havnefyr.
Der er i alt siden 1878 indtil Nytaar 1915 ofret
380716 Kr. (foruden de omtalte Tilskud til Reykja-
nes 1878 og til Garðskagi og Grotta 1897 fra den
danske Statskasse, i alt ca 23000 Kr.) paa Anlæg af
Fyr og Sömærker. Fyrindtægten ligger nu mellem 55
og 60000 Kr. aarlig medens Udgifterne til Admini-
stration, Drift og Vedligeholdelse af disse 22 Fyr er
ca. 23000 Kr. aarlig.
De private Fyrs Forhold er ordnede ved Lov af
11. Juli 1911 om Fyr Sömærker m. m.
Islands SeezeichenAvescn.
Vortrag gehalten im VerkfræÖingafjelag íslands am 15. Dezember 1915 von Herrn Landesingenieur Th. Krabbe.
Das Seezeichenwesen, i'iber welches zu sprechen ich
heute Abend die Ehre habe, konnte sich weder einer
stetigen Entwicklung durch eine lange Reilie von Jahren
erfreuen, wie das Strassenbauwesen, nocli eines raschen,
gewaltsamen Ausbaues, wie das Telegraphenwesen. Zwar
ist das Seezeichenwesen schon ung. 40 Jahre alt, ist aber
in den ersten Jaliren in seiner Enlwicklung gehemmt
worden, da das ihm zustehende Geld ihm entzogen wurde
und in die Landeskasse fliest. In den 12 Jaliren 1880—91
kassirte die Landeskasse eine Leuchtfeuerabgabe von ca.
70000 Kr. ein, von denen nur 15000 Kr. zum Besten des
einzigen Leuchtfeuers Anwendung fanden. Leuclitfeuer
greifen eben nicht in dem Masse in das tagliche Leben
der grossen Bevölkerung ein, wie Weg- und Telegraphen-
verbindungen. Erst in spiiteren Jahren, als die Entwick-
lung besser in Fluss kam, konnten sie sich einer wachs-
enden Popularitiit erfreuen, wohl infolge der stetigen Ent-
wicklung der Fisclierei und des Scliiifsverkehrs. Hiilte der
Krieg nicht Alles umgewiilzt, wáren wir sicher in den
niichsten Jahren ein gutes Stiick vorwiirts gekommen.
Eigentiimlicherweise war der erste, das Seezeichenwesen
betreffende Vorschlag ein Gesetzesvorschlag iiber Regelung
der Feuergebfihren von Schiflen, vorgebracht auf dem Alting
1875 von dem Abgeordneten fiir Reykjavik u. Akureyri. Wohl
von der gleichen Seite kam spáter ein Gesetzesvorschlag
zur Errichlung eines Feuers auf Reykjanes. Aber es herr-
schte zunáchst grosse Unsicherheit iiber die Einrichtung
des Feuers und besonders die Tragung der Unkosten. Es
erhob sich die Frage, ob das Seezeichenwesen eine islánd-
ische Sonderangelegenheit sei und der islándischen Landes-
kasse zur Last falle, oder ob es von Dánemark und Island
gemeinsam zu regeln sei. In letzterem Falle musste es dem
dánischen Marineministerium unterstehen und die Kosten
waren von der dánischen Staatskasse zu tragen. In diesem
Sinne wandte sich das Alting von 1877 nach Kopenhagen
und beantragte Errichtung eines Leuchtfeuers auf Reykja-
nes. Aber der Minister von Island wies das Anliegen ab,
da die dánische Staatskasse keinerlei Pflicht habe, Feuer
auf Island zu crrichten, dieses vielmehr eine islándische
Sonderangelegenheit sei. Das Marineministerium aber ver-
suchte nachzuweisen, dass ein solches Leuchtfeuer wegen
der hellen Sommernáchte und des geringen Schiflsverkelirs
im Winter nur wenige Bedeutung hátte. Schliesslich wurde
im Sommer 1877 von der dánischen Regierung H. Ing. Alex-
ander Rothe nach Reykjavik gesandt, um die Verháltnisse
zu untersuclien und legte folgenden Vorschlag dem Alting
vor: Es solle ein feststehendes, weisses Feuer errichtet
werden mit 15 Stiick 21-zoIligen Parabolspiegeln, jeder mit
14" Lampe, Leuchtwinkel 121°, Reichweite 19 Seemeilen.
Der Kostenvoranschlag lautete auf 26000 Kr., von welchen
12000 Kr. auf Feuerapparate und Laternen entfielen. Diese
wurden von dem Budget 1878—79 fúr das dánische See-
zeichenwesen getragen, wáhrend 14000 Kr. fiir Gebáude,
Wohnhaus, Weganlage, Transporte, Reisespesen, etc. von
dem Alting 1877 bewilligt wurden, das sicli mit dem von
Dánemark eingenommenen Standpunkt zufrieden gab.
Diese Ansicht, dass das Seezeichenwesen eine islánd-
ische Sonderangelegenheit sei, ist seitdem aufrechterhalten
worden, indem die Landeskasse fúr Anlage- und Betriebs-
kosten aufkommt, wobei jedoch in mehreren Fállen von
der dánischen Staatskasse ein pekuniárer Zuschuss ge-
leistet wurde. Auch geschah bis in die letzten Jahre die
Errichtung neuer Feuer unter Anleitung des dánischen
Seezeichenwesens, welches auch beim Betrieb mit Rat und
Tat unterstútzte.
Das Alting von 1877 nahm zugleich ein Gesetz uber
Feuergebúhren von Schiflen an, nach welchem von allen
Scliiften 40 Ore pr. Tonne bezahlt werden sollten, wenn
sie nach dem Westlande kamen. Ausgenommen waren
Kriegsschifle, Yachten und islándische Fischereifahrzeuge.
Der Bau des Reykjanes-Leuchtfeuers xvurde im Friihjahr
1878 begonnen unter Leitung von Herrn Ing. Rothe. Trotz
ungiinstiger Witterungsverháltnisse, schlechten Materials
und Arbeitermangels konnte es am 1. Dezember 1878 ange-
zúndet werden. Islands Anteil an den Unkosten belief sich
auf Kr. 22366,68.
Das Gesetz uber Feuergebiihren trat jetzt auch in Kraft.
Aber bald zeigte es sich, dass die Gebiihren auf 20 bezw.
15 Ore per Tonne herabgesetzt werden konnten, und in
dieser Höhe blieben sie, bis am 1. Januar 1909 das allge-
meine Feuergebiihrengesetz vom 16. November 1907 in
Kraft trat. Obwohl eigentlich nur die Betriebskosten der
Leuchtfeuer von den Gebiihren gedeckt werden sollten,
hatte man doch schon bis 1906 einen Úberschuss von
40000 Kr. iiber die gesamten Anlage- und Betriebskosten
erzielt.
Inzwischen geschah nichts von Bedeutung, bis im Jahre
1895 der Verein von Fischereitreibenden das Alting um
Errichtung von Leuchtfeuern auf Gardskagi und Grotta
anging, wofúr auch 11000 Kr. bewilligt wurden. Auf An-
frage riet jedoch das dánische Marineministerium stárkere
Feuer mit einem Kostenauíwande von 22000 Kr. zu errich-
ten, von denen die dánische Staatskasse die Hálfte bezahl-
en sollte. Gleichzeitig zeigte es sich, dass auch das Reykja-
nesfeuer einen neuen Feuerapparat nötig hatte, da der
ursprúngliclie sehr mitgenommen war. Fúr diesen Zweck
wurden 5500 Kr. bereilgestellt und gleichzeitig sollte fúr
den Hafen von Reykjavik ein Einfahrtsfeuer mit 6500 Kr.
Kosten geschaffen werden. Mit den Arbeiten wurde im
Sommer 1897 begonnen.
So war die Entwicklung des Seezeichenwesens in Fluss
gekommen, das Interesse wuchs und das Alting zeigte be-
deutende Opferwilligkeit. Aber noch fehlte ein zielbewus-
ster Plan und ein túchtiger Sachverstándiger. Schliesslich