Mitteilungen der Islandfreunde - 01.01.1929, Síða 6
zogen. Doch nur tapferen, jungen und frischen, am liebsten ledigen, Mánnern
war es spáter geraten, an der Hornkiiste ihr Gluck zu versuchen; denn die
Teilung der gefundenen Gegenstánde fúhrte leicht zu Reibereien und Tot-
schlag. Sie sollten dort lemen, schreiben Eggert 'Olafsson und Bjarni Pálsson
(Reise igjennem Island. § 635. Sorö 1772, deutsch. Kph. und Leipzig 1772/74)’
hart zu werden, strenge Arbeit auszuhalten und an diesen nördlichen Kústen
Frost, Kálte, starke Sturmwinde und andere Ungelegenheiten der Schiff'
fahrt ertragen zu können.
Úber die Besiedlung und die Verháltnisse der Nordkaphalbinsel und deí
Homkúste sind wir gut unterrichtet (Schumann, Islands Siedlungsgebiete
wáhrend derLandnámatíð. Reipzig 1900, S.27; Bogi Th. Melsteð, 'Islendinga
saga. Kph. 1903, I, S. 146/7). Geirmundr zog westwárts nach den Strandir
und nahm Land vom Rýtagnúpr (heute Rit) ostwárts bis Horn und von da
ostwárts bis zum Straumnes (zwischen Barðsvík und Bolungarvík). Er er-
richtete 4 Höfe: einen in Aðalvík, den verwaltete sein Amtmann; den anderen
in Kjaransvík, den verwaltete sein Knecht Kjaran; den dritten auf der west-
lichen Allmende, den verwaltete sein Knecht Björn, der wegen Schafdieb-
stahls geáchtet wurde, als Geirmundr tot war; den vierten in Barðsvík, den
verwaltete sein Sklave Atli, und dieser hatte 12 Sklaven unter sich. Hella-
Björn nahm Land vom Straumnes bis Drangar (Landnáma II, K. 20, S. 93 >
K. 31, S. 116)1. Die Kústenstriche um Islands Nordkap waren also von
Anfang an nicht Privateigentum, sondern Gemeindegut almenningar, und
man unterschied, wie noch lieute, die westlichen und östlichen Gemeinde-
weiden. Die Schwurbrúder Þorgeirr und Þormóðr scheinen sich hauptsách-
lich auf den westlichen Gemeindeweiden aufgehalten zu haben (s. u. die
reizende hvannir-Episode), hatten aber auch auf den östlichen einen Streit
mit den Bauern von Lœkjamót.
In der Sagazeit, d. h. von 930—1030, war zweifellos das Treibholz an der
Hornkúste in noch reicherem MaBe vorhanden als heute. Alsönundr Holz-
fuB sich an den Strandir niederlieB, grenzte er wohl mit seinen Nachbarn daS
Eigentum ab, traf aber úber die Strandgerechtigkeit keine Verabredungi
,,denn damals trieb so viel an Land, daB jeder hatte, was er wollte" (GrettiS-
saga K. 9,8). Auch die Fjorde (Reykjarfjörður und Trékyllisvík) waren da-
mals voll von Fischen (K. n, 7). Spáter kam es freilich doch zu erbitterten
Kámpfen, und es wurde als Bestimmung in die Gesetze aufgenommen, daC
jeder das Strandrecht von seinen Lándereien haben sollte (K. 12, 17). Aber
obwohl hiermit gesetzlich ausgesprochen wurde, daB im Zweifel der Strand
1 Die Zitate aus den Sagas mit Angabe der Kapitel und Seiten sind den handlicben
Reykjaviker Ausgaben entnommen, Zitate mit Kapitel und Paragraph der Altnot-
dischen Saga-Bibliothek; ílir die Sturlungasaga ist K&lunds Ausgabe benutzt. VoB
Ubersetzungen sind die in der Sammlung „Thule" erschienenen verwertet.
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