Mitteilungen der Islandfreunde - 01.12.1934, Side 10
nannte alle Bischöfe und Beamte, dem Alding wurde kaum noch eine beratende
Stimme zugestanden, nach dem Absterben des letzten Landeshauptmanns Bjelke
wurden drei neue Yerwaltungsstellen geschaffen, die der ohersten Behörde des
Königs, der Kentenkammer und der Kanzlei in Kopenhagen unterstanden: 1683
wurde fiir die Zoll-, Kronguts- und Fischereiangelegenheiten ein Landesvogt
(landfógeti) eingesetzt, 1684 ein Stiftsamtmann (stiftamtmadur) fiir die Oberlei- -
tung der ganzen Verwaltung und die geistlichen Angelegenheiten, 1688 ein Amt-
mann (amtmadur), der als einziger seinen festen Wohnsitz auf Island hatte und
dem die Vertretung des Stiftamtmannes wahrend dessen Abwesenheit und eine
besondere Uberwachung der weltlichen Beamten oblag. Alle diese Stellen wurden
mit Auslandern besetzt1, die sehr oft unfahig waren und nicht das notwendige
Verstandnis fiir die besonderen Verhaltnisse des Landes mitbrachten, so dab es
dauernd zu Reibungen und nicht selten zu Gewalttaten kam. Die neue Art der
Landesregierung fiihrte zu einem völligen Verfall der alten einheimischen Volks-
vertretung, im Jahre 1800 wurde das Alding, das in der Tat ganz bedeutungslos
geworden war, aufgehoben.
Der Zusammenbruch des inneren Widerstandes, der hierin sich zeigt, hatte je-
doch noch eine besondere Ursache: die Monopolwirtschaft der absoluten Könige,
die das aller Wehrmittel bare Volk ausgesogen hat bis aufs Blut. Schon die nor-
wegischen Könige hatten versucht, durch einschrankende Handelsbestimmungen,
die vor allem die Auslander von dem islándischen Handel fernhalten sollten, aus
Island Kapital zu schlagen2. Eine vollstándige Regalisierung des islandischen
Handels war jedoch immer wieder gescheitert an der Handelspolitik der Englan-
der und dann vor allem der deutschen Hanse, die im 15. und 16. Jahrhundert den
islándischen Handel vollstándig beherrschte und dadurch die Islánder vor einer
noch friiheren und noch schlimmeren Ausbeutung bewahrt hat3. Diese Zeit des
Hansehandels auf Island ist einer der wichtigsten Abschnitte in der Geschichte
der deutsch-islándischen Beziehungen, auch auf kulturellem Gebiet. Der Nieder-
gang der Hanse bedeutet den Beginn der Monopolherrschaft der dánischen Krone.
Schon vor der Einfiihrung des Absolutismus hatte der König sich angemafit, un-
umschránkt iiber den islándischen Handel zu verfugen: im Jahre 1602 wurde der
gesamte islándische Handel an die drei Stádte Kopenhagen, Helsingör, Malmö
verpachtet und jede Widersetzlichkeit durch das Auftauchen dánischer Kriegs-
schiffe vor Island unterdrúckt. Die Islánder waren den dánischen Hándlern auf
Gnade und Ungnade ausgeliefert. Sie muBten zu den Preisen ein- und verkaufen,
1 Zumersten Stiftsamtmann fiir Island wurdeeinfunfjahrigerKnabe, UlrikKristjan Gylden-
löve, ein unehebcher Sohn des Königs, ernannt! 2 Das ersto Verbot dieser Art: (ultra Ber-
gas versus partes boreales) zu fahren, stammt schon aus dem Jahre 1294. 3 Vgl. hierúber:
/P. Baasch: Die Islandfahrten der Deutschen. Hamhurg 1886.
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