Mitteilungen der Islandfreunde - 01.12.1934, Qupperneq 11

Mitteilungen der Islandfreunde - 01.12.1934, Qupperneq 11
die die Kaufleute vorschrieben, und die verfuhren natiirlich ganz willkiirlich nach ihrem jeweiligen Yorteil. Die Festsetzung einer Taxe zur Bestimmung des Wert- verhaltnisses zwischen islandischen und fremden Waren im Jahre 1619, die dann spáter öfter geándert wurde, brachte nur eine scheinbare Besserung. Mit der dá- nischen Monopolwirtschaf t begannen f iir das islándische V olk die beiden schlimm- sten Jahrhunderte, die es durchlebt hat1. Naturkatastrophen kamen hinzu und trieben das Vernichtungswerk weiter. Schon Ende des 16. Jahrhunderts hatten Vulkanausbriiche und eine Reihe besonders harter Winter dem Volke stark zu- gesetzt. Der groBe Ausbruch der Laki-Reihe im Jahre 1783 und 1784 raffte durch die Verwiistungen und die nachfolgenden Seuchen ein Fiinftel des so schon stark zusammengeschmolzenen Volkes dahin. In diesen Jahren hat iiber den Islándern die Gefahr der völligen Ausrottung geschwebt. Konnte man sich jetzt in Kopen- hagen der Not und den Hilferufen Islands nicht mehr verschliefien, so wurden die Fesseln des Handels doch nur so weit gelockert, daB er jetzt allen dánischen Unter- tanen zugestanden wurde2. Auslánder wurden zum Verkehr mit Island erst zuge- lassen, als mit dem Ausscheiden Norwegens aus dem dánischen Staatsverband im Kieler Frieden 1814 die Zahl der zum Handel mit Island Berechtigten sich erheb- lich verringerte. Doch unterlagen diese Bewilligungen ganz starken und willkiir- lichen Beschránkungen. Völlig freigegeben wurde der islándische Handel erst im Jahre 1854. Die Verháltnisse auf Island am Beginn des 19. Jahrhunderts lassen sich zusam- menfassend dahin kennzeichnen: Der Bevölkerungsbestand und die Wirtschaft des Landes sind aufs áuBerste geschwácht; dieser Tiefstand macht sich aucli im geistigen Leben geltend, obwohl liier die alte Tradition am stárksten gewahrt bleibt. Politisch und staatsrechtlich gilt und ist Island trotz der Erhaltung einiger weniger Sonderrechte und eigenerVerwaltungsformen eineProvinz der dánischen Monarchie. Da die Verwaltungsangelegenheiten Islands in Dánemark immer wie- 1 Das grundlegende Werk uber den danischen Monopolhandel auf Island ist jetzt: Jón _^J. Adils: Einokunarverzlunin Dana á Islandi. 1919. — 2 Zwei Dinge sollen hier erwáhnt wer- den, die in den spateren staatsrechtlichen Budget-Verhandlungen eine Rolle spielen: 1768 hatte die Handelskompagnie, die damals die drei Stádte in dem Besitz des Monópols abgelöst hatte, verdorbenes Mehl nach Island geliefert. Ein Kommissionsspruch verurteilte sie zu einer betráclitlichen GeldbuCe, aus deren Betrag ein Eond „fiir Islands allgemeines Bestes“ gebildet wurde. In Wirklichkeit wurden dann die Gelder fiir ganz andere Zwecke gebraucht bzw. zu Unternehmungen verwandt, die aus ganz anderen Mitteln zu decken gewesen wáren (so fiir den Schulbau in Reykjavik, den die ICrone aus dem Entgelt fiir die von ihr iibernommenen bischöflichen Giiter zu finanzieren sich verpflichtet hatte). Nicht besser wurde verfahren mit den 41000 Talern einer fur die nach dem Laki-Ausbruch verarmte Bevölkerung aufgebrach- ten Sammlung. Kaum der vierte Teil dieser Summe wurde zur Unterstutzung der Betrof- fenen ausgeliefert, das úbrige wurde fúr alle möglichen Dinge, an denen die Islánder z. T. in keiner Weise interessiert waren, verbraucht. Hieraus leiteten die Islander spáter entspre- chende Schadenersatzansprúche ab. 131

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