Mitteilungen der Islandfreunde - 01.12.1934, Blaðsíða 13
gezwungen werdeu sollte, die Gefahr einer Einverleibung. In Bjarni-Thorarensen
und Paul Melsted fand die Bewegung tiichtige Fiihrer. 1837 ging die erste Petition
der Islander nach Kopenhagen ab, man bat um eine eigene Landesvertretung.
Die Folge war, dafi im Jahre darauf eine Kommission gebildet wurde, die alle
zwei Jahre zur Beratung wichtiger Angelegenheiten des Landes in Reykjavik zu-
sammentreten sollte. Dies war in Wahrheit jedoch nur eine Scheinvertretung, da
die Mitglieder alle vom Könige ernannte Beamte waren, die ihre Entwiirfe und
Gutachten erst noch dem Provinziallandtag der Inseldánen zur Verhandlung und
Abstimmung vorlegen muBten!
Nun hatte sich die völlige Unfáhigkeit dieses Landtages, iiber die islándischen
Angelegenheiten zu verhandeln und zu beschlieBen, schon vorher erwiesen. Wie-
derholt hatten zahlreiche Mitglieder der Versammlung erklárt, iiber die betref-
f ende islándische Angelegenheit einf ach nicht urteilen und darum auch nicht iiber
sie beraten zu können. So konnte man sich immer weniger der fiir jeden Einsicli-
tigen von vornherein bestehenden Notwendigkeit verschlieBen, Island zu einer
Verfassung zu verhelfen, die seinen besonderen Verháltnissen melir entsprach.
Die allgemeinen Hoffnungen auf eine Besserung der Verfassungszustánde, die
sich an die Thronbesteigung Christians VIII. im Jahre 1839 kniipften, erfiillten
sich fiir die Islánder in nicht geringem Mafie. Schon 1840 lieB der neue König der
Kommission in Reykjavik die Frage nach der ZweckmáBigkeit und etwaigen Ein-
richtung eines eigenen islándischen Landtages vorlegen; man sollte sich auch dar-
uber áuBern, ,,ob es nicht am richtigsten sei, den Landtag Alding zu nennen und
ihn auf Þingvellir abzuhalten, gleich wie das alte Alding, und ihn nach dessen
Vorbilde einzurichten, soweit dies geschehen könne“. Hiermit war die Verfas-
sungsfrage fiir Island auf einmal in ein ganz neues Stadium und das Verháltnis
Islands zu Dánemark auf einen neuen Rechtsboden geriickt, der in Wahrheit je-
doch nur der alte und geschichtlich begriindete war. Die Islánder lieBen es an
freudigen Kundgebungen iiber diesen Schritt des Königs nicht fehlen. Die Kom-
mission in Reykjavik aber zeigte sicli unnötig schwach. Sie wollte den Dánen so-
weit wie möglich entgegenkommen und glaubte dies tun zu können, indem sie den
Entwurf iiber die Einrichtung des islándischen Landtages iiber Gebiihr und oft
unter Hintenanlassung der islándischen Bediirfnisse nach dem Muster der dáni-
schen Landtage zuschnitt1. Die Regierung legte den Entwurf 1842 im wesent-
lichen unverándert dem Landtage zu Roeskilde vor, wo man ihn einfach anneh-
men wollte, da man wiederum aus der Unfáhigkeit eines selbstándigen Urteils in
Sachen Islands kein Hehl machte. Die islándisclien Abgeordneten erhoben nur
Einsprucli gegen die Beschránkung der Wahlberechtigung, ohne selbst diesen
1 Die Tagungsberichte der Korrimission liegen vor in Tidendi fra nefndarfundum Islendzkra
embættismanna i Reykjavik. 1842.
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