Det Nye Nord - 01.05.1922, Blaðsíða 21
Maj 1922
DET NYE NORD
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should be tolerated. This policy would tend to pre-
serve the nordic race, if its qualities are such as I
suppose.
Ober die erste Frage, ob die nordische Rasse im
Riickgang begriffen sei, vermag ich mich, da mir
eigene Erfahrungen fehlen, nicht zu åussern.
t'ber die zweite Frage, durch welche Mittel einem
etwaigen solehen Riickgang Einhalt zu tun sei, will
ich folgendes sagen. Jede zielbewusste Rassenbeein-
flussung nach irgend welcher Seite hin setzt voraus
die Rassenerkenntnis, somit die dauernde Re-
gistrierung der Familien und der Individuen. Diese
Aufgabe kann in gehoriger Weise nicht stichproben-
måssig und bruchstuckweise, sie kann auch nicht von
einzelnen besonders interessierten, Privatpersonen ge-
lost werden. Sie verlangt die organisierte Zusammen-
arbeit der Årzte mit einer Zentralstelle, wie ich das seit
vielen Jahren schon vorgeschlagen håbe. Um die
enormen Kosten zu vermeiden, kann und muss be-
nutzt werden, was jetzt schon (zu anderen Zwecken)
registriert wird. Ich håbe meine Vorschlåge zusam-
mengefasst in der Idee des »Sanitåtspasses« (im
Folgenden abgekiirzt = S.—P.), der ein Aktenstiick
darstellt, das sukzessive mit seinem Besitzer wåchst.
Neben Name, Geburtstag und Geburtsort soli der
S-—P. den Vermerk des Impfarztes, sowie denjenigen
des Geistlichen iiber etwaige Taufe enthalten. Wohl-
bemerkt ist also der S.—P. nicht n u r der biologi-
schen Registrierung gewidmet, sondern er wird, wie
ich glaube, sich gerade dadurch rasch einbiirgern, dass
er auch andere Eintragungen zivilrechtlicher Art
enthålt und fur mannigfache Legitimationen gute
Dienste leistet. Ich håbe vorgeschlagen, da wo Såug-
lings- und Kleinkinderfusorgestellen vorhanden sind,
wie z. B. in Berlin fiir jeden Stadtbezirk, o b 1 i ga-
to r i s c h jeden Såugling innerhalb der ersten 3
Monate seines Lebens der zuståndigen Fiirsorgestelle
vorzufiihren, damit die Eintragungen iiber bez. kor-
perliche Entwickelung, etwaige Gebrechen usw. ge-
macht, im Bedarfsfall auch die Behandlung angeraten
werden konne. Bei obligatorischer Vorfiihrung a 11 e r
Såuglinge wird natiirlich viel mehr rechtzeitig erkannt,
als wenn die Aufsuchung der Fiirsorgestelle im Be-
lieben der Mutter bleibt. Der so vervollståndigte
S-—P., der nicht im Elterhause, sondern der Sicher-
heit halber bei der Amtsstelle aufbewahrt wird, ist
bei der Anmeldung zur Schule abzuholen, da er als
die notwendige Legitimation dem Rektor eingereicht
wird; er dient dem Schularzt als die erwiinschte
Grundlage seines Urteils. Wåhrend der Schulzeit
werden die S.—P. durch regelmåssige Messungen und
Eintragungen (als: Korpergrosse, Iris- und Haarfarbe
etc.) fortgefuhrt. Såmtliche erhebliche, d. h. mit
Krankenhausaufenthalt verbundene, Erkrankungen
werden durch vorgeschriebene Meldekarten mit ge-
nauer Diagnose gemeldet und eingeheftet. Bei der
Schulentlassung gibt er massgebliche Basis fur Be-
rufswahl und wandert automatisch zur Fortbildungs-
schule resp. sobald der Tråger in die Krankenkasse
aufgenommen wird (das ist fur 98 % aller Deutschen
jetzt der Fali) an diese. Hier verbleibt er wåhrend
des ganzen Lebens. Alle Krankheiten, alle Geburten,
alle Aborte, alle Operationen finden ihren Platz. Beim
Tode die Todesursache, sodass der S.—P. zugleich als
»Totenschein« dient. Die abgeschlossenen S.—P., und
das ist der Kernpunkt meiner Vorschlåge, werden
einer Landeszentralstelle zugefuhrt. Mit Hilfe der
wohlgeordnet aufzubewahrenden Påsse kann dann fur
jede sich wissenschaftlich oder prak-
tisch interessierende Familie eine F a -
m i 1 i e n - oder sogar eine Sippschaftstafel
angelegt werden. Die Sippschaftstafel, von mir 1908
entworfen und in die Wissenschaft eingefuhrt, enthålt
als graphische Darstellung auf einem Blatt såmt-
liche Nachkommen der Urgrosseltern eines Menschen.
Sie ist also identisch fur ihn und seine såmtlichen
Vollgeschwister. Sie ist eine Combination von Ahnen-
oder Aszendenztafel und vier Deszendenztafeln, nåm-
lich den vier Deszendenzen der vier Urgrosseltern-
paare, die jeder hat. Sie gestattet allem die wirkliche
Beurteilung eines Menschen oder Tieres nach seinem
Erbgut, kurz gesagt, seinem Genotypus, wåhrend uns
ja jede årztliche Untersuchung nur iiber den Phåno-
typus belehrt! Es ist klar, dass ohne derartige Sipp-
schafts oder wenigstens Familientafeln eine Rassenun-
tersuchung Stuckwerk bleibt. Andererseits låsst sich
durch bunte Kolorierung oder Schraffierung der Erb-
gang irgend einer Qualitåt ausserordentlich ubersicht-
lich und klar demonstrieren und die Reinrassigkeit
(=Homozygitåt) eines Individuums, z. B. seine Zu-
gehorigkeit zur reinen nordischenRasse, mit
einiger Wahrscheinlichkeit erschliessen aus der ein-
heitlichen Beschaffenheit seiner gesamten Sipp-
schaft. Sind hingegen auch nur einige Sippen aus der
Art schlagend, so wird Mischerbigkeit (Heterozygitåt)
angenommen werden mussen.
Der Krieg mit allen seinen Folgen hat Deutschland
arm und die Durchfuhrung derartiger Bestrebungen
und Organisationen unmoglich gemacht. In den skan-
dinavischen Låndern, wo die materielle Moglichkeit
sich so glucklich mit dem einsichtsvollen Verståndnis
fiir die Bedeutung dieser Fragen vereint, wird es hof-
fentlich bald gelingen, systematisch von staatswegen
Familienforschung zu organisieren und fur
den Menschen zu leisten, was fur unsere Haustiere
seitens der Zuchter seit Jahrzehnten bereits geschieht.