Mitteilungen der Islandfreunde - 01.12.1934, Side 5

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dammt schien; er ist ein Vorláufer der nationalen Bewegung auch in den kleinen europáischen Volksgruppen, die am Ende des Weltkrieges zur Neugriindung des finnischen Staates und der Ostseestaaten fiihrte und die zur Zeit noch die Geister auf den nur von 25000 Menschen bevölkerten Fáröer in Spannung hált; er ist, rein als politisches Werk genommen, ein Meisterstiick staatsrechtlicher und poli- tischer Kriegfiihrung. Sowenig es immer angeht, eine auf eine Wiirdigung bedachte Darstellung eines Stiickes politischer Geschichte aus der Gesamtheit der Lebenszusammenhánge herauszulösen, so ist dies doch am allerwenigsten möghch bei einem so kleinen Volke wie dem der Islánder. Hier sind die verschiedensten Kráfte und Berufe noch in einer Person vereinigt, und eine entscheidende politische Tat kann und konnte hier, zumal bei dem damaligen Zustande des Landes und Volkes, nur ge- tan werden, wenn das ganze Volk mit dem ganzen Einsatz seiner seelischen und geistigen Möglichkeiten danach drángte. Dies ist um so mehr zu beachten, als in dem folgenden AufriB der politischen Vorgánge nur deren áufieres Gesicht dar- gestellt wird.1 I. Die geschichtliche staatsrechtliche Situation Islands am Anfang des 19. Jahrhunderts Der Untergang des islandischen Freistaates, die Union mit Norwegen, die Vereini- gung mit Ddnemark Im Brennpunkt des Verfassungskampfes, den Island seit einem Jahrhundert mit Dánemark fiihrt, steht eine staatsrechtliche Frage. Sie greift weit zuriick in die Geschichte, ohne damit einen rein theoretischen Charakter zu bekommen. Im 1 Die Quellen und Hilfsmittel, auf denen diese Arbeit aufbaut, sind so mannigfaltig und reich, daB ihre Ausschöpfung den gesetzten Rahmen eines die wesentlichen Ziige heraushebenden tlberblickes hatte uberschreiten miissen. Auch die Menge der staatsreohtlichen Einzelfragen galt es auf die Grundfragen zuriickzufiihren. Eine ausfiihrliche Gesamtdarstellung dieses Zeitraums, die wissenschaftlichen Anspriichen geniigt, gibt es noch nicht; wie die Isliinder selbst auch jetzt erst an die geistesgeschichtliche Durcharbeitung des 19. Jahrhunderts her- angegangen sind. Die „Geschichte Islands“ (Islandssaga) von J. Adils (1923) ist nur ein Ab- riB. Die Geschichte von Diinemark von Dahlmann und Scháfer reicht nur bis zum Jahre 1648 und Danmarks Biges Historie von J. Steenstrup usw. ist auch noch nicht abgeschlossen. „Islands rechthche Stellung" (Réttarstada Islands) von dem islándischen Rechtslehrer Einar Amórsson (1913), eine selir griindliche Arbeit, beschrankt sich auf die rein staatsrechtliche Seite des Problems. Einer Gesamtdarstellung am nachsten kommt die groBangelegte fiinf- bandige Biographie des Jón Sigurdsson von Páll Eggert Ólason, die an Hand des Lebenslaufes des Piihrers im Freiheitskampfe auch die politischen Vorgánge betrachtet und allenthalben weite Ausbhcke auf das geistige und kulturelleLebeneröffnet. PurdieZeitbis 1874gebendie WerkedesdeutschenRechts-und Literarhistorikers K. Maurer eine gute, z.T. sehr grundliche zusammenhángendeDarstellung; ihnen gegentiberzustellen sind immer dieArbeitenderdáni- schen Rechtshistoriker J. E. Larsen und Knud Berlin, die z. T. aus der direkten Polemik mit 125

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