Mitteilungen der Islandfreunde - 01.07.1918, Síða 8
entwickelt liat. Wie iiber alle skandinavischen kander, hat sich in den beiden
ersten KriegsjaTiren auch uber Island ein Goldstrom ergossen, der das finan-
ziell gesunde, aber nicht besonders wohlhabende I,and zu ungeahntem Reich-
tum kommen lieB und einen fast úbertriebenen Unternehmungsgeist weckte.
Dies war besonders der I'all im Jahre 1915, als ein groBer Teil der Ausfuhr
von Wolle, Fisch, Fleisch und Tran direkt oder auf Umwegen an Deutsch-
land zu friiher ganz unglaublichen Preisen verkauft werden konute. Dies
paBte aber schlecht zu dem Aushungerungsplane Englands, und deshallj
verlangte die englische Regieruug von der islándischen, daB vom 18. Sep-
tember 1915 ab alle von Island nach Skandinavien oder Iíolland auslaufenden
Schiffe nur dann ausdeklariert wúrden, wenn sie sich zum Anlaufen eines
englischen Hafens verpflichteten. Nur Schiffe, welclie die besondere Frlaub-
nis des englischen Berufskonsuls in Reykjavik eingeholt hatten, dúrften direkt
fahren. Káme die islándische Regierung nicht nach, so wúrde die Kohlen-
zufuhr von England gesperrt, und damit war das Eand in seiner Existenz
bedroht. Auf diese Weise komite der Englánder die Ausfuhr auf das Grúnd-
lichste kontrollieren. Der náchste Schritt war die Einfiihrung der Klausur
auf Kohle, Salz rmd Pctroleum, d. h. die Empfánger dieser zur Fischerei und
zur Verarbeitung von Fisch und Fleisch erforderlichen Produkte waren durch
eine Kette von Vertrágen bei hoher Geldstrafe verpflichtet, die Waren nicht
nach einem der Englaud feindlichen Eánder auszufúhren. Aber auch damit
gab sich der Englánder noch nicht zufrieden, sondern zwang Island zu fol-
gendem, neutralen Vertrage:
Schiffe, welche nacli Skandinavien oder Holland ausdeklarieren wollen,
dúrfen ihre Papiere von den islándischen Beliörden erst erhalten, nachdem
die Waren dem englischen Konsul iu Reykjavik zum Verkaufe angeboten
wurden. Dieser hat das Vorrecht, die betr. Waren zu einem zwischeu der
islándisclieu und englischen Regierung vereinbarten Preise fúr seine Regie-
rung aufzukaufen. Wenn also ein deutsches Handelsunterseeboot nach Is-
land káme, um dort fúr deutsche Rechnung lagernde Wolle oder Tran zu
laden, so múBten die Waren erst dem englischen Kousul zum Verkauf an-
geboten werden, fúrwahr eine merkwúrdige Auffassung von Neutralitát. Es
wáre aber unrichtig, dem politisch machtlosen Island einen Vorwurf daraus
zu machen. Dánemarks Vermittlung hátte an der Sachlage nicht viel ge-
ándert, und es scheint, als ob Dánemark mit den auBenpolitischen Schwierig-
keiten Islands möglichst wenig zu schaffen haben möchte; denn die Verhand-
lungen in Eondou wuTden durcli isláudische Deputierte gefúhrt, die von einem
groBen englischen Hilfskreuzer von Island abgeholt und wieder dorthin ge-
bracht wurdeu. Dasselbe wiederholte sich im Jahre 1917, als die Vertrags-
preise revidiert und teilweise erhöht wurden. Diese Aufmerksamkeit der
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