Mitteilungen der Islandfreunde - 01.03.1935, Blaðsíða 4

Mitteilungen der Islandfreunde - 01.03.1935, Blaðsíða 4
jenes Leben aus dem Urgrund der Heimat, zu dem die Muttersprache — und gar eine Sprache wie die islándische! — ebenso gehört wie Islands Gletscher und griine Táler. Wenn wir schon iibersetzen miissen, so doch wenigstens aus der Muttersprache des Dichters. Unser Lebensgefiihl stráubt sich heute gegen alles Abgeleitete und alle Darbietung aus zweiter und dritter Hand. Und einen islándischen Dichter denken wir uns nun einmal am liebsten auf Island. Islands Sagaerbe beginnt wieder zu keimen und Bliite und Frucht zu trei- ben. Es kommt dabei nicht an auf die Form — die ist bei den Heutigen fast duxchweg anders —, es kommt dabei an auf den groBen Zug des Geistes, der immer nur entspringt aus dem Mut zu sich selbst, zum eigenen Wesen, zur völkischen Art. Islands Freiheitskampf von Reinhard Prinz (Fortsetzung) Dem ersten AUding, das im Juli 1845 eröffnet wurde, lagen gleich 17 Peti- tionen aus allen Teilen des Landes zur Verhandlung und Weiterfiihrung vor; zu irgendeinem praktischen Erfolg kam man diesmal jedoch nicht. In die gute Entwicklung der Verfassungsangelegenheit auf dem Allding von 1847, auf dem die Ausarbeitung eines neuen Entwurfs beschlossen wurde, brachen die mit dem Thronwechsel eintretenden Umwálzungen in Dánemark: Das auf eine Gesamt- staatsverfassung hinauslaufende „Reskript wegen Einfiihrung einer Verfassung“ vom 28. Januar 1848, zu dem der neue König Friedrich VII. durch das Drángen der liberalen Partei sich genötigt sah, stellte Island, das allerdings in diesem ErlaB auBer einem Vorbehalt beziiglich des Alldingsgesetzes von 1843 iiber- haupt nicht erwáhnt wurde, vor eine ganz neue Situation. Was fiir eine Stellung sollte es in diesem Gesámtstaate haben, wenn man es nicht wieder wie eine Kolonie oder eine Provinz behandeln und nicht wieder den als unhaltbar er- wiesenen Zustand einer Vertretung Islands auf einer dánischen Stándever- sammlung herbeifiihren wollte ? Fiir die Islánder gab es nur eine Möglichkeit, die sie jetzt auch als die historisch allein begrúndete zu verfechten beginnen1: Die Einsetzung einer obersten Regierungsbehörde im Lande selbst und den Ausbau des Alldings zu einer regelrechten konstitutionellen Versammlung mit beschlieBender Stimme in allen islándischen Angelegenheiten; damit stánde Island ebenso auBerhalb des Gesamtstaates wie es fiir Lauenburg gedacht war. — Die Verwirklichung der Gesamtstaatsverfassung wurde uberholt durch die 1 Vgl. Ný Félagsrit, 1848, S. lff. 164

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