Mitteilungen der Islandfreunde - 01.03.1935, Side 7
gehen berufen: ohne die Ankunft des von widrigem Wetter auf dem Meere
zuriickgehaltenen Regierungskommissars abzuwarten, trat man in die Yer-
handlungen ein und beschloB man einen Entwurf des Wahlgesetzes, der von dem
dann spater von dem Regierungskommissar vorgelegten in wesentlichen Punk-
ten abwich: er sah eine höhere Abgeordnetenzahl vor, gleiche Vertretung der
Wahlbezirke, direkte Wahl u. a. m. Die Regierungsvorschlage wurden verworfen
und mit dem eigenen Entwurf zugleich eine Petition an den König abgesandt,
die Versammlung auf den 15. Juli 1850 einzuberufen. Beides fand in Kopen-
hagen eine wider Erwarten gunstige Aufnahme, die islandischen Vorschlage
erhielten die königliche Genehmigung und Ende Mai 1850 fanden die offiziell
anberaumten Wahlen statt. Alles schien auf einen guten Fortgang und Ab-
schluB der Dinge hinzudeuten — da traf ein Patent des Königs ein, durch das
die Einberufung der Versammlung um ein ganzes Jahr, auf den 4. Juli 1851
verschoben wurde. Was fúr Grúnde hinter diesem verletzenden Vorgehen
steckten, sollte sich bald enthiillen: Das Schicksal Schleswigs sollte auch das
Schicksal Islands bestimmen. Hiermit begann ein neues Stadium des Verfas-
sungskampfes, es war das harteste.
III. Die Wendung in Dánemark im Jahre 1850 und ihre Auswirkung
in dem islándisch-dánischen Verfassungsstreit bis 1867
Die Stellung Islands und die der Herzogtúmer, besonders Schleswigs, zu Dáne-
mark ist in diesen Jahren im Grunde die gleiche. Ihr gemeinsames Ziel ist die
staatliche Selbstándigkeit, beschránkt nur durch eine an eine rechtmáBjge
Thronfolge gebundene Personalunion mit Dánemark; hier wie dort werden
diese Forderungen als geschichtlich begrúndetes Recht erkannt und verfochten.
Die Absichten der dánischen Umsturzregierung dagegen gehen unzweideutig
auf eine Einverleibung Islands wie Schleswigs, denen höchstens ein besonderes
MaB provinzieller Selbstándigkeit belassen werden soll. Die Stellungnahme der
dánischen Regierung zu der schleswigschen Frage ist von der zu der islándischen
Frage nicht zu trennen. Was man dem einen Lande zugestand und vorbehielt,
mufite und konnte man auch dem anderen zugestehen und vorbehalten. Das
Schicksal des einen mufite das des anderen mitbestimmen. Und so kam es auch.
Die Absage der islándischen Verfassungsversammlung durch das Patent vom
16. Mai 1850 kann nur aufgefaBt werden als eine Folge der gúnstigen Aus-
sichten, die sich fúr Dánemark in den Friedensverhandlungen mit PreuBen er-
öffneten und die durch den Berliner Frieden vom 2. Juli 1850 ihre Verwirk-
lichung fanden. Die Herzogtúmer wurden Dánemark úberlassen und es begann
der lange innere Kampf, der erst 1864 seine kriegerische Lösung fand. Dieser
Kampf um die Wahrung der noch erhalten gebliebenen Rechte gegentiber einer
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