Mitteilungen der Islandfreunde - 01.03.1935, Side 7

Mitteilungen der Islandfreunde - 01.03.1935, Side 7
gehen berufen: ohne die Ankunft des von widrigem Wetter auf dem Meere zuriickgehaltenen Regierungskommissars abzuwarten, trat man in die Yer- handlungen ein und beschloB man einen Entwurf des Wahlgesetzes, der von dem dann spater von dem Regierungskommissar vorgelegten in wesentlichen Punk- ten abwich: er sah eine höhere Abgeordnetenzahl vor, gleiche Vertretung der Wahlbezirke, direkte Wahl u. a. m. Die Regierungsvorschlage wurden verworfen und mit dem eigenen Entwurf zugleich eine Petition an den König abgesandt, die Versammlung auf den 15. Juli 1850 einzuberufen. Beides fand in Kopen- hagen eine wider Erwarten gunstige Aufnahme, die islandischen Vorschlage erhielten die königliche Genehmigung und Ende Mai 1850 fanden die offiziell anberaumten Wahlen statt. Alles schien auf einen guten Fortgang und Ab- schluB der Dinge hinzudeuten — da traf ein Patent des Königs ein, durch das die Einberufung der Versammlung um ein ganzes Jahr, auf den 4. Juli 1851 verschoben wurde. Was fúr Grúnde hinter diesem verletzenden Vorgehen steckten, sollte sich bald enthiillen: Das Schicksal Schleswigs sollte auch das Schicksal Islands bestimmen. Hiermit begann ein neues Stadium des Verfas- sungskampfes, es war das harteste. III. Die Wendung in Dánemark im Jahre 1850 und ihre Auswirkung in dem islándisch-dánischen Verfassungsstreit bis 1867 Die Stellung Islands und die der Herzogtúmer, besonders Schleswigs, zu Dáne- mark ist in diesen Jahren im Grunde die gleiche. Ihr gemeinsames Ziel ist die staatliche Selbstándigkeit, beschránkt nur durch eine an eine rechtmáBjge Thronfolge gebundene Personalunion mit Dánemark; hier wie dort werden diese Forderungen als geschichtlich begrúndetes Recht erkannt und verfochten. Die Absichten der dánischen Umsturzregierung dagegen gehen unzweideutig auf eine Einverleibung Islands wie Schleswigs, denen höchstens ein besonderes MaB provinzieller Selbstándigkeit belassen werden soll. Die Stellungnahme der dánischen Regierung zu der schleswigschen Frage ist von der zu der islándischen Frage nicht zu trennen. Was man dem einen Lande zugestand und vorbehielt, mufite und konnte man auch dem anderen zugestehen und vorbehalten. Das Schicksal des einen mufite das des anderen mitbestimmen. Und so kam es auch. Die Absage der islándischen Verfassungsversammlung durch das Patent vom 16. Mai 1850 kann nur aufgefaBt werden als eine Folge der gúnstigen Aus- sichten, die sich fúr Dánemark in den Friedensverhandlungen mit PreuBen er- öffneten und die durch den Berliner Frieden vom 2. Juli 1850 ihre Verwirk- lichung fanden. Die Herzogtúmer wurden Dánemark úberlassen und es begann der lange innere Kampf, der erst 1864 seine kriegerische Lösung fand. Dieser Kampf um die Wahrung der noch erhalten gebliebenen Rechte gegentiber einer 167

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