Mitteilungen der Islandfreunde - 01.03.1935, Síða 5
Marzrevolution, die den Absolutismus beseitigte, das eiderdániscbe Ministerium
ans Ruder brachte, die Herzogtiimer unter die Waffen rief und den König zwang,
am 4. April sein Reskript vom 28. Januar zuriickzunehmen und statt dessen
die Provinziallandtage zu berufen, um ihnen ein Wahlgesetz fiir eine konsti-
tuierende Versammlung fiir das ganze Reich vorzulegen. Nach dem von der
Regierung ausgearbeiteten Entwurf sollten fiir diese Versammlung 145 Abge-
ordnete fiir Dánemark und Schleswig gewáhlt und aufierdem 48 vom König
ernannt werden, unter diesen 5 Islánder. Am 7. Juli 1848 wurde der Regierungs-
entwurf als Gesetz publiziert, ohne daB er vorher dem islándischen Allding, das
das gleiche Recht darauf hatte wie die anderen Landtage, vorgelegt worden
wáre. Dieser Rechtsbruch, dann die Zumutung, daB sámtliche islándische Ver-
treter vom König ernannt werden sollten, vor allem aber das erdriickende
dánische Úbergewicht einer ganz von dánischen Interessen beherrschten Ver-
sammlung veranlaBte die Islánder zu energischem Widerspruch. Von einer
Reihe von Petitionen, die sofort zustande kamen, war die auf Thingvellir, der
alten Dingstátte beratene und abgefaBte, die durch das ganze Land lief und mit
fast 2000 Unterschriften bedeckt zuriickkehrte, die wirksamste: sie verlangte
eine gesonderte Volksvertretung, der alle Beschliisse der Reichsversammlung
in islándischen Angelegenheiten vorzulegen seien und bittet vorerst um Ge-
wáhrung einer nach einem freien Wahlgesetz zu vollziehenden Wahl von Ab-
geordneten, die iiber die Island betreffenden Punkte der neuen dánischen
Reichsverfassung beraten könnten. Der damalige Stiftamtmann Rosenörn, der
sich mit den Verháltnissen des Landes gut vertraut gemacht hatte, unterstiitzte
diese Wiinsche der Islánder nach Vermögen. Die Antwort war ein sehr ent-
gegenkommend gehaltenes königliches Schreiben vom 23. September 1848,
das den Islándern vor der gesetzeskráftigen Einfiihrung aller Island betreffen-
den Bestimmungen eine eigene Stellungnahme zu diesen Fragen auf einer im
Lande selbst abgehaltenen Versammlung zusicherte. Diese königliche Ver-
pflichtung wurde spáter eine wichtige Waffe in der Hand der Islánder. — Zum
erstenmal wurde jetzt auch ein geborener Islánder königlicher Regierungs-
kommissar fiir Island und im November wurde in Kopenhagen eine besondere
islándische Kanzlei gegriindet, die allerdings, wenn sie auch von Islándern
verwaltet wurde, doch einem dánischen Minister unterstand. Dieser war nicht
verantwortlich, so daB es eine eigentlich verantwortliche Stelle fiir die islándi-
schen Angelegenheiten iiberhaupt nicht gab. Die konnte nur geschaffen wer-
den, indem man dem Allding die entsprechenden Rechte einráumte und einen
besonderen Minister fiir Island, der den dánischen Ministern gleichgeordnet
war, bestellte.
Zu diesen Folgerungen aber konnte man sich in Dánemark nicht entschlieBen.
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