Mitteilungen der Islandfreunde - 01.03.1935, Blaðsíða 40
Im Jahre 1913 erschien diese Darstellung in
„Voigtlánders Quellenbúchern“; in der neuen
Auflage ist sie in die von B. Kummer heraus-
gegebene Sammlung von Reden und Auf-
satzen zum nordischen Gedanken eingereiht.
Es ist sehr erfreulich, dafl dieses Buchlein
nicht vom Markte verschwunden ist; denn
der Stoff ist tiberaus anziehend und die Be-
handlung methodisch vorbildhch. Wer ftir
den alten Norden ein werdg Anteilnahme mit-
bringt, wird zielbewuflt eingeftihrt und be-
kommt ein klares und vollstándiges Bild von
den Voraussetzungen der tlberlieferung und
deren Beurteilung, so dafl jeder Leser das
Btichlein mit Befriedigung studieren wird.
Die Abbildungen haben sich geandert:
drei Schiffsbilder schmúcken das Heft; sonst
sind nur ganz gelegentlich unbedeutende Án-
derungen (Hinzuf tigung einiger Venveisungen)
vorgenommen. Mir scheint, eine Stellung-
nahme zu der heutigen Auffassung, dafl der
„Wunderstrand“ die Sudktiste von Labrador
ist, und zu den sich daraus ftir andere Örtlich-
keiten ergebenden Folgerungen wie zu den
Ergebnissen der Erörterung zwischen Hen-
nig und Erkes tiber Hvítramaimaland hátte
nicht fehlen sollen; tiber die Skrælinger ftih-
ren die Mitteilungen von Matthías þórdar-
son in Safn VI, 36ff. (in isl. Sprache) weiter.
Dr. Ragnar Lundborg: Islands völker-
rechtliche Stellung. Reehtsgeschicht-
liche tíbersicht sowie eine Untersuchung
tiber Islands gegenwártigo Rechtsstellung.
(Internationalrechtliche Abhandlungen
Nr. 25.) Berlin-Grunewald 1934. 134 S.
„Island ist ein völkerrechtlich anerkanntes,
souveránes Königreich ohne gemeinsame
staatsrechthche Einrichturigen mit Dáne-
mark. Es ist durch den von den vertragschlie-
Benden Partnern einseitig ktindbaren Ver-
trag vom 1. Dezember 1918 zu Dánemark in
ein Verháltnis getreten, das nicht einem
Staatenbund, sondern einer Staatenallianz
entspricht. Da der König von Island zufállig
dieselbe physische Person ist wie der König
von Dánemark, herrscht Personalunion zwi-
schen den beiden Staaten." So faflt der Verf.
am Schlusse seino Meinung zusammen. Die
Untersuchungen, auf denen sie beruht, sind
so klar und ausftihrlich, dafl auch der Nicht-
fachmann sie versteht; tiberall werden die
Unterlagen genannt und oftmals wörthch an-
gefúhrt; alles ist in den allgemeineren Zu-
sammenhang gesteht, so besonders den der
Staats- und Völkerrechtsforschung. An der
von Jón Sigurðsson und Konrad Maurer be-
grtindeten Gesamtauffassung wird festgehal-
ten und daftir viele neue gute Grtinde bei-
gebracht. Einzigartig und unentbehrhch ma-
chen das Buch die sehr zahlreichen Gut-
achten, Zeugnisse und Áuflerungen von be-
teibgten Personen und namhaften Rechts-
lehrern, wozu den Verf. sein einzigartiges
Archiv in den Stand setzt, in dem Tausende
von Briefen, Zeitungsaufsátzen u. dgl. ge-
sammelt sind, und das hier erstmahg durch
Veröffenthchungen erschlossen wird. Um die
in Zukunft möghche Entwicklung beurteilen
zu können, muB man dies Buch notwendiger-
weise studieren. — Des Verf. S. 91 FuBnote
erwáhnter Aufsatz in der Niedersáclisischen
Hochschulzeitung ist ersehienen in der Nr. 6
vom 12. 2. 1935. Er wird im náchsten Heft
angezeigt werden.
Wir möchten das neue Buch noch beson-
ders als Erscheinung desdeutschen Bticher-
marktes begrtiBen. Kein Volk hat bisher ftir
die islándische Selbstándigkeitsfrage tieferes
Verstándnis gehabt als das deutsche, das am
eigenen Leibe erfuhr, was es heiBt, der Frei-
heit, Macht, Souveránitát, ungestörtenEigen-
entwicklung beraubt zu sein. Wir ftihlen da
alle rúckhaltlos mit. Aber nur wenige sind sich
ganz klar darúber, wieviel die internationale
Anteilnahme ftir die Fragen des Vorháltnisses
der Staaten und Völker untereinander be-
deutet. Das kleine Island hatte keine Macht-
mittel, um Dánemark zur Anerkennung der
ganz klaren Berechtigung seiner Forderungen
zu zwingen, da sprang die öffenthche Welt-
meinung als stárkste Sttitze ein, in diesem
Falle tiber den deutschen Bticher- und Zeit-
schriftenmarkt — ahe wichtigen Schriften
tiber die Frago hat die nichtnordische Welt
nur auf deutsch kennengelemt. Das hier an-
gezeigte Buch ist ftir die Islandfrage wohl ab-
schheBend, aber es bleiben andere nordische
Forderungen offen, und auf sie sei hicr hin-
gewiesen, zumal da die Bticher zu unserer
Frage oftmals auck diese weiteren bertihren:
die Færœr- und die Grönlandfragen. Die drei
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