Bibliotheca Arnamagnæana - 01.06.2010, Page 139
Pragmatik in Szene gesetzt
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die mehrere Rechtsbiicher enthalten.24 Weiterhin beziehen sich die
alphabetischen Register wiederholt auch auf mehrere der dånischen
Rechtsbiicher gleichzeitig oder auf andere Bestandteile der Codices.
Die alphabetischen Register bilden somit keine homogene Gruppe,
sondern sind als verschiedene Einzelphanomene einzuordnen, die ei-
ner eigenen, noch ausstehenden Untersuchung bediirfen.
Die systematischen Register, die in den Handschriften selbst meist
als Konkordanz bezeichnet werden, beziehen sich hingegen bis auf
zwei Ausnahmen auf das Jyske Lov, auch in denjenigen Handschrif-
ten, die mehrere oder alle dånischen Rechtsbiicher gemeinsam auffiih-
ren.25 Betrachtet man den Anteil der Handschriften des Jyske Lov, die
ein systematisches Register enthalten, isoliert, erhoht sich daher der
Prozentsatz im Vergleich zur Gesamtzahl aller iiberlieferten Rechts-
buchhandschriften auf 9,5 %. Bereits von Anfang an scheint sich eine
bestimmte Anordnung des systematischen Registers durchgesetzt zu
haben, die sich in allen iiberlieferten Handschriften findet.26 Der An-
fang der Konkordanz zum ersten Buch des Jyske Lov lautet im Wort-
laut des Codex am 16 8vo folgendermafien:
Um arff in pn'mis c 27 Um kiøns neffn li bro primo c 1 Um xii
egher eeth 52 c Um koste both eeth li bro 30 c 42 Um sawzffendher
eeth libro 1° c 18 et c 20 Um xii rnenz eedh eeth [sic] libro 1° 34 c
24 Alphabetische Register finden sich in folgenden dånischen Rechtsbuchhandschrif-
ten: am 16 8vo (nachgetragen in anderer Hånd um 1500), am 449 i2mo (nachge-
tragen in jungerer Hånd um 1580), nks 1312 b 4to, Thott 1988 4to sowie gks 3125
4to.
25 Die beiden Ausnahmen bilden die Handschriften gks 3123 4to, in der alle vier
Rechtsbiicher aufgefiihrt sind, auf die das systematische Register alle verweist,
sowie gks 3125 4to, die das Skånske Lov und Valdemars Sjællandske Lov in der
åltesten Fassung enthålt und in der sich das systematische Register auf das Skånske
Lov bezieht. Vgl. auch Tabelle 1, S. 154.
26 Fur den Sachsenspiegel stellt Bårbel Muller eine ahnliche Verfestigung von syste-
matisch angeordneten Registern fest (Muller 1991,162).