Mitteilungen der Islandfreunde - 01.04.1930, Blaðsíða 3
II. WAS FEIERT ISLAND IN DIESEM JAHRE?1
Nach den zuverlassigsten Berechnungen ist das Jahr 930 das Jahr, in dem zum
ersten Male ein islandisches Alding tagte. Damit hatte es aber folgende Be-
wandtnis:
In den Jahren 870—930 war Island besiedelt worden; die Ansiedler waren fast aus-
schlieClich Norweger, die entweder unmittelbar aus der Heimat kamen oder vorher
auf den Inseln nördlich und nordwestlich von England gewohnt hatten. Unter diesen
Ansiedlern hatte die Familie des ersten Landnehmers, Ingolf der Áltere, das höchste
Ansehen. Dessen Sohn Thorstein stand auch an der Spitze des ersten lokalen Zusammen-
schlusses, des Kjalarnesdings. (Neben diesem hören wir von einem anderen, gleich-
artigen ZusammenschluB, dem Thorsnesding.) Bald aber stellte sich die Notwendigkeit
heraus, der gesamten neuen Ansiedlung eine staatliche Ordnung zu geben. Es lag nahe,
daB man zu diesem Zweck die Verháltnisse in Norwegen zum Vorbild nahm (eine un-
veranderte Úbernahme konnte nicht in Frage kommen). Es kann ein BeschluB des
Kjalarnesdings gewesen sein, daB 'Ulfljótur, ein angesehener álterer Mann, nach Nor-
wegen reiste, um die dortigen Gesetze kennenzulernen und danach dann fur Island
Vorschláge zu machen. t)ber die Einzelheiten sind wir nicht genau unterrichtet, auch
die Jahreszahlen sind im einzelnen unsicher. Der einzige Gewáhrsmann, Ari hinn fróði,
gibt in der Islendingabók zwar zuverlássige, aber doch nicht genúgende Auskunft.
Ubcrhaupt hat die islándische áltere Uberlieferung von dem Heldenlied die Eigenschaft
bewahrt, mehr die Taten des einzelnen hervorzuheben und Gesamtgeschichte wenig
zu beachten. 'Ulfliótur lernte in Norwegen bei seinem Mutterbruder die Gesetze des
Gulading und danach hat er die seinigen gestaltet. Nach drei Jahren kam er zuruck,
und man wird wohl annehmen durfen, daB er seine Gesetze zuerst auf dem Kjalarnes-
ding vorgetragen hat. Dort wird wohl dann auch der BeschluB gefaBt worden sein,
daB Grímr geitskór, 'Ulfljóts Ziehbruder, „ganz Island durchforschte" (Ari). Es
handelte sich offenbar darum, daB man die einzelnen Ansiedlerfamilien dazu gewann,
sich den Vorschlágen 'Ulfljóts anzuschlieBen. Zu diesem Zweck muBte aber doch wohl
ein Ort zur Zusammenkunft auch schon ins Auge gefaBt sein, und so wird die Wahl
von Thingvellir als Aldingsstátte ebenfalls auf dem Kjalarnesding erfolgt sein. DaB
die Dingstátte im Gebiete Jngolfs liegen múBte, mag wohl als selbstverstándlich gegolten
haben; auBerdem hátte sich allerdings eine geeignetere úberhaupt nicht finden lassen.
Die erste Dingversammlung, bei der Hrafn Hængsson Gesetzessprecher wurde, fand
dann 930 statt. Warum nicht 'Ulfljót, wissen wir nicht; er kann vorher gestorben
sein. (Ob er in den Jahren vorher Gesetzessprecher war, auf dem Kjalarnesding oder
einer Vorversammlung auf Tliingvellir, wissen wir nicht sicher.)
Die Gesetze 'UIfljóts selbst sind uns nicht erhalten; erst 1117 werden islándische Ge-
setze aufgezeichnet.
Zum Schlusse scheint es angebracht, einen Uberblick zu geben úber die Verfassung,
wie sie durch die Ulfljótsgesetze gegeben war und sich in der náchsten Folgezeit aus-
bildete.
Das Alding tritt alljáhrlich im Hochsommer zusammen; den Vorsitz fúhrte der Lög-
sögumaör, der auBerdem vom Gesetzesfelsen aus die Gesetze vorzutragen hatte. Ob
die geselzgebende und richterliche Tátigkeit anfánglich demselben AusschuB (der Lögrétta
zugehörte, ist zweifelhaft; sicher ist, daB „nicht alle Islánder freien Standes und selb-
stándiger Stellung unmittelbar an der gesetzgeberischen sowie richterlichen Tátigkeit
1 Diese kurze Einfúhrung macht keinen Anspruch auf Selbstándigkeit; sie soll nur
einfach die obige Frage beantworten. In der Entstehungsgeschichte des Aldings habe
ich mich an Sig. Nordal, Vaka III, angeschlossen. Von einer Beschreibung der Örtlich-
keit der alten Dingstátte ist abgesehen; sie findet sich in jeder Reisebeschreibung.
Gerne hátte ich ein neues Bild gebracht, das einen Uberblick vermitteln sollte, doch
konnte ich ein solches nicht erhalten.
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