Mitteilungen der Islandfreunde - 01.04.1930, Síða 4
Anteil nahmen, wenn auch alle das Ding besuchen konnten und sollten, — daB viel-
mehr beide Funktionen einem engeren Ausschusse anvertraut waren" (Maurer, Ent-
stehung, S. 149 f.). 965 wurde die Zahl der Goðorða (kleine religiös-soziale Gemein-
wesen) auf 39 festgesetzt, je 3 zu einem Dingverband zusammengelegt, und deren 3
(im Nordland 4) zu einem Landesviertel zusammengeschlossen, die ihre eigenen Fruh-
lings- und Herbstversammlungen hielten. Auf dem Alding war jetzt sicher die Recht-
sprechung von der Gesetzgebung getrennt und jedes Viertel hatte sein eigenes Gericht.
1004 wurde ein fiinftes Gericht angefúgt, das praktisch als Berufungsgericht wirkte.
1262 huldigte Island dem König von Norwegen. Nun wurde alle offizielle Tátigkeit
der Lögrétta úbertragen; diese war nur noch richterlicher Art. Sie hatte 36 Mitglieder;
die Viertelsgerichte und das fúnfte Gericht waren abgeschafft. An Stelle des Lögsögu-
maður traten 2 Lögmenn, der eine fúr Súd- und Ostland, der andere fúr den Norden
und Westen.
1563 wurde ein Berufungsgericht eingerichtet, das aus dem Höfuðmaður (dem Ver-
treter des Königs) und 24 von ihm ernannten Mitgliedern bestand; vorher gab es nur
einen Appell und Gnade des Königs. — Im Laufe der Jahre wurde die Zalil der Mit-
glieder der Lögrétta immer kleiner, 1796 waren es noch 4. 1798 wurde das letzte Al-
ding auf Thingvellir gehalten. 12 Teilnehmer waren anwesend; das Gebáude fúr die
Lögrétta war so baufállig, daB man nicht in ihm zu Gericht sitzen konnte.
1799 und 1800 wurde Ding in Reykjavík gehalten; das war damals ein kleiner Kauf-
platz von etwa 300 Einwohnern. Jetzt löste der König das Alding auf: an seine Stelle
trat ein Bundesgericht, das aus 3 Richtern bestand.
Die Erinnerung an den alten Glanz lieB die Sehnsucht nach dem alten Alding nicht
sterben. Die Freiheitsbestrebungen der ersten Hálfte des 19. Jahrhunderts riefen auch
in Island wackere Mánner auf den Plan. Es handelte sich hier um eine geistige, mora-
lische und materielle Hebung des (durch den Monopolhandel und Naturkatastrophen)
heruntergekommenen Volkes. Durch königlichen ErlaB wurde 1840 das Alding wieder
ins Leben gerufen. Die erste Versammlung fand 1845 statt und zwar in Reykjavík im
Saale der Lateinschule. Von den 26 Abgeordneten waren 6 vom König ernannt. Sie
hatten nur Vorschlagsrechte. 1874 wurde die Tausendjahrfeier der Besiedlung Islands
begangen. Jetzt bekam das Alding gesetzgebende Gewalt und wurde in ein Oberhaus
mit 12 (davon 6 vom König ernannt) und ein Unterhaus von 24 lauter vom Volke ge-
wáhlten Abgeordneten zerlegt. 1918 ist Island selbstándiges, nur durch Personalunion
mit Dánemark verbundenes Königreich geworden. Die vom König ernannten Abgeord-
neten sind weggefallen; das Oberhaus hat jetzt 14, das Unterhaus 28 Abgeordnete; die
Versammlungen finden im Februar statt. Schon seit 1881 gibt es ein eigenes Aldings-
gebáude in Reykjavík.
Seit lángerer Zeit sind Bestrebungen laut geworden, das Alding wieder an die alte,
geheiligte Státte zu verlegen. Ob diese Wúnsche sich in der núchternen Welt werden
erfúllen lassen, steht dahin; aber daB in diesem Jahre die 1000-Jahrfeier des islán-
dischen Aldings zur Hochsommerzeit wie in alten Jahrhunderten und an der alten Ding-
státte stattfindet, ist nicht mehr als billig. W. H.
III. THINGVELLIR
Ingolf, der das I,and „genommen",
Grimur Geitskór, der sie fand
Diese Thingstatt so willkommen,
Sind fiir immer wohlbekannt.
Alt Isafold, Du Sagaland . . .
Alt und heilig ist der Boden,
Wo der Bögberg sich erhebt,
Wo vor tausend Jahren Goden
Schufen, was nicht uberlebt.
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