Le Nord : revue internationale des Pays de Nord - 01.06.1942, Side 129
EINSCHRANKUNG D. ALKOHOLVERBRAUCHS 117
des obenerwáhnten Yorschlages der Niichternheitskommission
beschloss die Regierung námlich, die Bratt’schen Reformvor-
schláge, die bereits in Stockholm durchgefiihrt worden waren,
zur Richtschnur fur die schwedische Gesetzgebung iiber den Ver-
kauf und Ausschank alkoholischer Getránke zu machen. Sowohl
das dánische Steuererhöhungssystem wie das schwedische Kon-
trollsystem haben also dieses Jahr ihr 2 5jáhriges Jubiláum feiern
können. Es liegt daher nahe, die Ergebnisse der Entwickelung
diesseits und jenseits des Sunds eingehender zu betrachten.
Zur Beleuchtung derselben liegen aus beiden Lándern ausser
der gewöhnlichen Produktions- und Yerbrauchs-Statistik eine
Reihe periodischer Polizei- und árztlicher Berichte iiber die áus-
seren Auswirkungen des Alkoholmissbrauchs vor (Verhaftungen
wegen Trunkenheit, Fálle von delirium tremens, Todesfálle in-
folge Alkoholismus usw.). Das schwedische Material ist umfas-
sender und eingehender behandelt als das dánische, die Ergeb-
nisse der vor 25 Jahren durchgefiihrten Gesetzesánderungen tre-
ten jedoch fiir beide Lánder klar hervor. Um es kurz zu sagen,
wird jetzt im ganzen weit weniger getrunken als damals, und
es kommt weit seltener vor, dass die Alkoholverbraucher der
Trunksucht verfallen oder auch nur gelegentlich mehr geniessen,
als sie vertragen können. Damit soll nicht gesagt sein, dass der
Niichternheitszustand voll befriedigend ist; das ist keineswegs
her Fall. Er hat sich indessen sowohl in Dánemark wie in Schwe-
den so wesentlich gebessert, dass die Alkoholfrage, wie bereits
gesagt, in den Hintergrund getreten ist. Vieles andere und wich-
tigere drángt sich jetzt auf. Der Unterschied ist besonders augen-
fállig in den beiden Hauptstádten, wo die Missbrauchskonti frei-
lich auch die schlechtesten Zahlen aufzuweisen hatten (teilweise
ist dies vielleicht auf eine grössere Aktivitát seitens der Behörden
zuriickzufíihren). Zunáchst hat der jáhrliche »Fang« der Polizei
an Betrunkenen absolut und namentlich relativ stark abgenom-
nien. Sodann ist der Alkoholismus als Grund der Aufnahme in
die Krankenháuser fast verschwunden. Das letzte braucht keine
Folge des ersten zu sein, da eine grosse Háufigkeit der Trunken-
heit nicht notwendig auf die Kranken- und Sterblichkeitsstatistik
einzuwirken braucht (und umgekehrt ein unmássiger Verbrauch
táglichen Leben nicht auf die Statistik der Polizei). In Stock-
holm wurden in den Jahren kurz vor dem vorigen Kriege, als
sich die Einwohnerzahl auf etwa 350.000 belief, jáhrlich ca.
17.000—18.000 Verhaftungen wegen Trunkenheit vorgenom-