Le Nord : revue internationale des Pays de Nord - 01.06.1942, Qupperneq 132
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die Reformarbeit erschwert. Dies ist der Hintergrund fur das
sonderbare Missverháltnis zwischen dem Alkoholverbrauch und
der Grösse des Verkaufs- und Ausschankapparates, das in Dáne-
mark herrscht. Als die Spiritusbesteuerung in der oben beschrie-
benen Weise erhöht wurde, hátte man Schritte unternehmen sol-
len, die Anzahl der Hándler zu beschránken. Das wurde ver-
sáumt, und jetzt leiden wir unter den Folgen. Nachdem auch
die íibrigen alkoholischen Getránke CWeine und Bier) zum Ge-
genstand einer höheren Besteuerung gemacht worden waren,
mussten eventuelle Hoffnungen auf eine Steigerung des Umsatzes
auf diesen Gebieten als Ersatz fiir das wáhrend des Weltkrieges
Verlorene aufgegeben werden. Der gesamte Umsatz alkoholischer
Getránke zeigte zwar eine schwache Steigerung in der Zeit vor
dem jetzigen Kriege, war aber immer noch zu klein fiir die etwa
21.000 Verkaufs- und etwa 4000 Ausschankberechtigten. Nament-
lich unter den letzteren, die hauptsáchlich von dem Verdienste
leben miissen, den der Alkoholausschank abwirft, herrscht ein
scharfer Wettbewerb. Dieser verleitet viele Restaurateure dazu,
Musiker und Artisten zu engagieren, unter verschiedenen Formen
Tanzabende zu veranstalten usw., wobei sie wiederum den Ver-
kauf alkoholischer Getránke nach allen Kráften zu steigern suchen,
um die erhöhten Betriebsunkosten zu decken. Die Polizei hat es
in der Macht, dieser wenig erfreulichen Entwicklung Einhalt zu
tun, da nur mit ihrer Einwilligung eine Unterhaltung der ge-
nannten Art veranstaltet werden kann; aber jedenfalls die Ko-
penhagener Polizei scheint von diesem ihrem Recht keinen Ge-
brauch zu machen, obschon Veranlassung dazu bestehen könnte,
zumal die betreffenden Restaurateure sich besondere Miihe ge-
ben, die Jugend herbeizulocken.
In diesem Punkte gehen die schwedischen Behörden, in Ober-
einstimmung mit Wortlaut und Geist des Gesetzes, viel strenger
vor. Andererseits stellt das Kontrollsystem den einfachen Mann
insofern weit giinstiger, als es das dánische Besteuerungssystem
tut, als nicht der Geldbeutel, sondern die Lebensfiihrung fiir ihn
wie fiir alle anderen dariiber bestimmt, ob er die Getránke kau-
fen darf, die in das System einbezogen sind (Branntwein und alle
anderen destillierten Getránke sowie Wein).
Sind seine Papiere in Ordnung, d. h. haben Polizei, Gerichte,
Armenwesen, Fursorgeerziehung, Zwangsarbeitsanstalten u. á.
mit ihm selbst oder seiner Familie nichts zu tun gehabt, so erhált