Le Nord : revue internationale des Pays de Nord - 01.06.1942, Page 134
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ihrem allerdings gleichzeitig etwas beschnittenen Kaufrecht Ge-
brauch zu machen. Das System wurde seinerzeit als ein indivi-
duelles Kontrollsystem errichtet. Gestiitzt auf öffentlich zugáng-
liche Aufschlíisse iiber die persönlichen und wirtschaftlichen Ver-
háltnisse der einzelnen Kauflustigen, suchte es kraft seines ihm
zugrundeliegenden »Bedarfsprinzips« innerhalb des Rahmens der
im Gesetz vorgesehen Maximum-Auslieferungsmengen die Grösse
der Menge Branntwein und damit zusammengehöriger Getránke
abzuwágen, die dem Einzelnen ohne Bedenken úberlassen werden
könnten. Kann man aber dieses ganze weitláufige Verfahren
nicht sparen, wenn mangelnde Kaufkraft in zahlreichen Fállen
die Kaufberechtigten daran hindert, die ihnen zustehende Menge
abzunehmen? Das System ist durch das Verhángnis des Schick-
sals in eine Art Rationierungssystem mit Vorzugsrecht fiir die
hesser gestellten Gesellschaftsklassen verwandelt worden.
Vor dem dánischen Besteuerungssystem hat es hiernach nur
noch seine erzieherische 'Wirkung voraus. Es appelliert an den
Drang der Verbraucher, sich ihren Mitmenschen gegeníiber zu
behaupten, indem es dem Achtbaren und Soliden das maximale
Kaufrecht gibt und umgekehrt den Schlechten und Unzuverlás-
sigen durch Entziehung des Kaufrechts ins Dunkel verstösst.
Letzteres hat allerdings den Nachteil, dem illegalen Handel,
der trotz aller Gegenmassregeln immer noch besteht, einen Kun-
denkreis zu schaffen. Das zeigte sich bereits wáhrend des vorigen
Krieges, wo Schmuggel und Flausbrennerei dem Staate grosse
Schwierigkeiten bereiteten. Hier hatte Dr. Bratt, der nach 15-
jáhriger Arbeit im Dienste des Systems sich ins private Gescháfts-
leben zuriickzog und jetzt in Paris ansássig ist, wo er Direktor
der Filiale der »Schwedischen Kugellager-Fabriken« ist, sich ver-
rechnet. Er war der Ansicht, dass es praktisch möglich sei, die
gesamte Produktion und Einfuhr in den Hánden weniger autori-
sierter und monopolisierter Betriebe zusammenzufassen und die
Getránke auf ihrem Wege zum kaufberechtigten Verbraucher
genau zu beobachten. Es zeigte sich indessen bald, dass dies nicht
ganz so einfach war, wenn es auch Dr. Bratt, dessen Unter-
nehmungsgeist und Tatkraft zu bewundern war, im Laufe weni-
ger Jahre gelang, den gesamten erforderlichen Apparat auf die
Beine zu stellen. Dieser ruhte auf dem alten Götehorgsystem, das
den gesunden Gedanken verwirklichte, dass Verkauf und Aus-
schank von Branntwein und anderen destillierten Getránken
nicht von privaten Gewerbetreibenden ausgeubt werden diirfe,