Le Nord : revue internationale des Pays de Nord - 01.06.1942, Page 218
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LE NORD
macht. Die Denkschrift dieser Kommission war im Sommer 1942
Gegenstand einer Etatsberatung und diirfte dem Reichstag von
1943 als Vorschlag vorgelegt werden.
Das Gutachten der Wehrkommission wurde bereits am 12.
Januar 1942 abgeliefert, und nach der iiblichen Etatsberatung
wurde die Angelegenheit im April dem Reichstage als Gesetz-
antrag vorgelegt. Mitte Juni war der Reichstag mit seinem Be-
schlusse fertig, der auf eine Annahme der Regierungsvorlage hin-
auslief; die Anderungen, die der Reichstag vornahm, betrafen
ausschliesslich Einzelheiten ohne grundsatzliche Bedeutung. Das
erste Etatsjahr des Fiinfjahresplanes, 1942/43, begann am 1. Juli
1942, und schon wahrend des ersten Quartals wurde mit der
Ausfiihrung des Planes begonnen.
Der Fiinfjahresplan beabsichtigt eine Reorganisation der
Wehrmacht, um diese in höherem Masse zur Erfiillung ihrer
Aufgabe zu befáhigen. Dabei ist der Ausbau der Luftwaffe in
einem Umfange ins Auge gefasst, wie es die industrielle Kapazi-
tát des Landes nur irgend gestattet. Die Durchfiihrung des Pla-
nes ist mit bedeutenden Kosten verbunden. Ganz unabhángig
hiervon kommen dann noch die Kosten fiir die Unterhaltung der
Verbánde, Schiffe und anderen Kampfeinheiten usw. hinzu, die
einstweilen zur Sicherstellung der Bereitschaft des Landes auf
Kriegsfuss erhalten werden miissen. Die Kosten des Neutrali-
tátsschutzes sind also nicht in den Kosten fiir die Durchfiihrung
des Fiinf jahresplanes enthalten, die im folgenden angegeben wer-
den. Die Ziffern fiir letztere sind abgerundet.
Wie aus nebenstehender Tafel ersichtlich, iibersteigen die
jáhrlichen Kosten wáhrend der Fiinfjahresperiode drei Viertel
Milliarden Kronen, sinken aber nach Ablauf derselben infolge
des Wegfalls der einmaligen Unkosten auf 650 Millionen Kro-
nen. Diese Kosten wurden mit dem Preisstande vom 1. Juli 1941
als Ausgangspunkt berechnet. Rechnet man sie nach dem etwas
normaleren Preisstand vom 1. Juli 1939 um, so sinken die durch-
schnittlichen Kosten pro Etatsjahr wáhrend der Aufstellungszeit
von 755 auf etwa 600 Millionen Kronen und die Kosten pro
Etatsjahr nach Durchfiihrung der Organisation von 650 auf 515
Millionen Kronen. Es muss hierbei hervorgehoben werden, dass
man das schwedische Volkseinkommen auf etwa 12 Milliarden
Kronen jáhrlich berechnet.
Die Motive zu den beschlossenen Organisationsánderungen
lassen sich in Kiirze folgendermassen zusammenfassen.