Le Nord : revue internationale des Pays de Nord - 01.06.1942, Page 283
DIE DANISCHE HÖHERE SCHULE
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dass der dánische Staat nur eine einzige Gymnasialschule in Ko-
penhagen besass, wáhrend der ganze Gymnasialunterricht in der
Hauptstadt des Landes im íibrigen in den Hánden der privaten
Schulen lag. Diesen wurde nunmehr eine gewisse finanzielle Un-
terstíitzung zuteil, indem sie zu einer gemeinschaftlichen Insti-
tution »Die vereinigten Schulen« unter der gescháftsmássigen
Leitung des tiichtigen Niels Hjort zusammengefasst wurden.
Die Möglichkeit einer tiefgreifenden Schulreform lag erst
nach dem politischen Systemwechsel 1901 vor, als /. C. Chri-
stensen, die bedeutendste Persönlichkeit der liberalen Bauernpar-
tei, die in dem eben genannten Jahr die Regierung iibernahm,
Unterrichtsminister wurde. Er war selbst Dorfschullehrer und
sah mit seinem scharfen Blick, dass eine náhere Verbindung zwi-
schen der Volksschule und der höheren Schule den Kernpunkt
einer neuen Gesetzgebung bilden miisse; wie schon bemerkt, hatte
bisher in diesem Punkt ein leerer Raum bestanden. In enger Zu-
sammenarbeit zwischen J. C. Christensen und dem Vorsitzenden
der Unterrichtsinspektion, Professor M. Cl. Gertz, wurden nun
die Pláne zu einer Gesetzvorlage ausgearbeitet, an die sich die
nötigen Verfiigungen und ministeriellen Erlasse kniipften. Ein
fachlicher Ausschuss von Lehrern der höheren Schule leistete bei
der Ausarbeitung der zahlreichen Entwiirfe technischer Art wert-
volle Hilfe. Nach einer verháltnismássig schnellen und leichten
Beratung im Reichstage wurde das Gesetz am 24. April 1903
vom König bestátigt.
II.
Schulorganisatorisch wurden nunmehr die sechsjáhrige La-
teinschule (vom 12. bis zum 18. Jahr) und die vierjáhrige Real-
schule (vom 12. bis zum 16. Jahr) durch eine vierjáhrige Mittel-
schule (ungefáhr vom 11. bis zum 15. Jahr), die auf einer vier-
oder fiinfjáhrigen Volksschule aufgebaut ist, ersetzt. Dazu kamen
zwei Oberstufen: ein dreijáhriges Gymnasium, — das drei Ab-
teilungen enthált: eine klassisch-sprachliche, eine neusprachliche
und eine mathematisch-naturwissenschaftliche — und eine ein-
jáhrige Realklasse. Die Teilung zwischen »Studierenden« und
»Realisten« wurde also vom zwölften bis zum fiinfzehnten Jahr
verschoben, und ein geschickter Schiiler sollte jetzt unmittelbar
aus der Volksschule in die höhere Schule wandern können. Bei
der Aufnahme in die erste Mittelschulklasse darf nur in den
Fáchern der Volksschule gepriift werden. Man hatte mit der
neuen Schulordnung also jedenfalls teilweise das Ideal der »Ein-