Le Nord : revue internationale des Pays de Nord - 01.06.1942, Síða 286
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LE NORD
perimente der Schiiler mit den Demonstrationen des Lehrers.
Wie schon gesagt, wurde nach der alten Schulordnung Chemie-
unterricht iiberhaupt nicht und Physikunterricht wesentlich nur
theoretisch nach dem Lehrbuch erteilt. Im letzteren Fach werden
neben dem iiblichen, elementaren Stoff auch Wármelehre, Mag-
netismus, Elektrizitáts-, Schall- und Lichtlehre behandelt.
Der Unterricht in der Mathematik und im Rechnen (4+5 +
6+6 Stunden) legt ein natiirliches Gewicht auf die Zusammen-
arbeit dieser beiden Lehrzweige, aber selbstverstándlich in der
Weise, dass die eigentliche Rechenfertigkeit vorzugsweise in den
untersten Klassen geiibt wird. Auf einer recht friihzeitigen Stufe
beginnt der Unterricht in Geometrie und Arithmetik, und im
Rechnen nimmt man gern die Aufgaben aus dem praktischen
Leben; sie drehen sich um Aktien, Obligationen, Wechsel u. á.
Englisch wird meistens in der 1. Klasse und Deutsch in der 2.
Klasse angefangen, und der Lehrgang hat dann folgende Stun-
denverteilung: Englisch 6+3 + 3 + 35 Deutsch 0+5+4+4 Stun-
den. Der Hauptzweck ist, den Kindern eine gute Aussprache
und eine gewisse Lesefertigkeit beizubringen sowie die Fáhigkeit,
sich in bescheidenem Umfange míindlich und schriftlich auszu-
driicken. Man kann kaum soviel wie auf den entsprechenden
Stufen in Norwegen und Schweden erreichen, aber qualitativ
ist das Resultat viel besser als vor 1903, dank der neuen Genera-
tion von Sprachlehrern, die nach den Jespersen’schen Prinzipien
ausgebildet worden sind. Die beiden Unterrichtsinspektoren haben
vor kurzem Entwiirfe einer obligatorischen schriftlichen engli-
schen und deutschen Priifung beim Abschluss der Mittelschule
ausgearbeitet. Gegen diese Pláne haben die seminarisch ausgebil-
deten Lehrer der stádtischen und privaten Mittel- und Realschu-
len Einspruch erhoben, wáhrend die universitátsausgebildete
Lehrerschaft in den Mittelklassen der Gymnasialschulen sich dem
Gedanken angeschlossen hat, — der also noch nicht durchgefiihrt
worden ist.
Als ein schwaches Zugestándnis gegeniiber der alten Ordnung
ist es zu betrachten, dass man denjenigen Schiilern, die in die
sprachlichen Abteilungen des Gymnasiums eintreten wollen, in
der 4. Mittelschulklasse vier Stunden wöchentlich Lateinunter-
richt erteilt. Hier liegt indessen eine Inkonsequenz vor, da die
privaten Mittelschulen keine Verpflichtung haben, diesen Kurs
einzurichten. Sie schliessen mit dem »Realexamen« ab, und Latein
kann hier naturgemáss keine direkte Verwendung finden; eher