Mitteilungen der Islandfreunde - 01.12.1935, Síða 36
denselben Bedingungen erteilte auch König Christian I. von Danemark seine Erlaubnis.
Die von ibm festgesetzten BuCgelder, ein Horn aus WalroCzahn und Silber nimmt Didrik
Pining auf dem öxarárthing des Jahres 1479 ontgegen und sprichtdafiirÞorleifur BjörnBson
und Ingveldur Helgadóttir frei und ledig aller Sohuld. In diesem Lösebrief bezeichnet sich
Pining als „Statthalter von Siid- und Ostisland". Er teilte sich also zunáohst mitÞorleifur
Björnsson in die Statthalterschaft der Insel, und zwar in der Weise, daC er selbst den Siiden
und Osten betreute, wáhrend Þorleifur Bjömsson im Westen und Norden seines Amtes
waltete.
Auf dem Öxarárthing des folgenden Jahres wird Didrik Pining als „Statthalter uber Is-
Iand“ wieder im Zusammenhange mit den Geldangelegenheiten des obengenannten Gud-
mundur Arason erwáhnt. Als Bevollmáchtigter des dánisehen Königs spielt er weiterhin
eine Rolle in dem Prozesse des „wohlansehnlichen Mannes Eyjólfur Einarsson“ gegen seinen
Nebenbuhler Arnfinnur Jónsson. Eyjólfur beschuldigte seinen Gegner, den Tribut, den des
Königs Untertanen im Vadlaþing in den náchsten drei Jahren zu zahlen hatten, unrecht-
máCigerweise an sich genommen zu haben. Da er seinen Sysselbrief vorzeigte, den Didrik
Pining ihm ausgestellt hatte, und da aucli eine Abschrift des Briefes vorlag, in dem die Be-
rufung Pinings durch den König von Ehrenmánnern bezeugt wurde, so war das Recht auf
seiner Seite, und dicse Briefe hatten mehr Geltung als diejenigen, die Amfinnur dem Ge-
richt vorweisen konnte. Ein guter Beweis fiir den groCen EinfluC, den Didrik Pining auf
Island ausiibte!
Seine Machtstellung sollte indessen nicht unangetastet bleiben. Kaum war Christian I.
gestorben, so traten der Erzbisehof von Nidaros, drei Bischöfe und fiinf norwegische Reichs-
ráte zusammen und setzten Þorleifur Björnsson auf die Dauer von drei Jahren zum Befehls-
haber iiber Island und die Westmánnerinseln ein, sich darauf berufend, daC der König ge-
lobt habe, das norwegische Reich durch Einheimische regieren zu lassen und keinem Aus-
lánder Land oder Lehen zu geben. Bei dieser Gelegenheit brachten sie auch vor, daC Didrik
Pining Island verlassen habe. Die Ernennung Þorleifur Björnssons geschah am 25. August
1481 in Bergen. Seine Alleinherrschaft war jedoch nicht von langer Dauer. Denn schon ein
Jahr spáter tritt Pining wieder als „Statthalter und Hauptmann tiber ganz Island“ auf
und tibertrágt in dieser Eigenschaft dem „ehrenwerten Biedermann Magnús Þorkelsson“
das Amt des Sysselmanns im Vadlaþing. Auch in dem Rechenschaftsbericht, den Einnbogi
Jónsson ihm im Sommer 1483 tiber die von ihm im Þingeyjarþing eingenommenen Steuern
gibt, wird er als „Statthalter úber ganz Island“ bezeichnct. Seine Bestatigung durch den
dánischen König erfolgt allerdings erst am 26. November 1483 in Flensburg. Da Þorleifur
Björnsson nicht nach Dánemark gekommen ist, um das Land vom König selbst in Empfang
zu nehmen und ihm „seinen treuen Dienst zu entbieten, wie es sich gehörte", geht er seines
Amtes verlustig. König Hans, der Nachfolger Christians I., tibertrágt es Didrik Pining und
fordert das gesamte islándische Volk auf, ihm gehorsam und folgsam zu sein, „um unsert-
willen, wie ihr bisher getan habt und tut“, und ihm „zur guten Verftigung euren jáhrlichen
Tribut, Grundsteuer, ProzeGbuCe und alle andere Gerechtsame" zu geben, „und das ist
oder kann insbesondere sein, was ihr uns um der Krono willen schuldig seid und keinem an-
deren, solange er tatsáchlich Land und euch alle von uns verschrieben hat.“ Sollte etwa je-
mand den Versuch machen wollen, Didrik Pining an der Austibung seiner Pfhchten zu hin-
dern, so werden ihn Strafe und Zorn des Königs zu erreichen wissen. Eine Abschrift dieses
Schreibens wurde am 21. Mai 1484 in Bátssandar verlesen und von vier angesehenen Islán-
dern als Augen- und Ohrenzeugen bekráftigt und diese Bekráftigung wiederum von drei
weiteren Islándern am 29. September 1484 zu Grund í Eyjafirdi besiegelt.
Um dieselbe Zeit werden zum ersten Malo von islándischer Seite Klagen laut tiber das
Verhalten des Statthalters, und zwar legen der Sysselmann Gudni Jónsson und drei andere
Islánder am 17. August 1484 zu Flatey berodtes Zeugnis ab von den Betrtigereien und Uber-
griffen, die sich Didrik Pining und mehrere seiner Leute Englándern gegentiber haben zu-
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