Árbók Hins íslenzka fornleifafélags - 01.01.1943, Page 80
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ZUSAMMENFASSUNG.
Die mittelalterlichen Urkunden nennen oft Gerechtsame und Landariteile
von Kirchen und Höfen ausserhalb ihres eigenen geschlossenen Landes, wie
/um Beispiel Hátúningamelur und Hátúningafjara, ferngelegene Anteile des
Ifofes Hátún an Strandhaferland und Strandrecht. Ilire Zahl und Bedeutung
geht seit dem Spatmittelalter zuriick. Jetzt ist kaum etwas davon iibrig
geblieben.
Am hiiufigsten scheinen Wiesen- und Waldanteile gewesen zu sein. Sie
hiessen in der altesten Zeit meist teigur, die Waldanteile daneben tóft.
Teigur und tóft sind die wichtigsten skandinavischen Wörter fúr den Anteil
der einzelnen Dorfgenossen an der Gemarkung und am Grund und Boden
des Dorfes selbst. Ihr nahverwandter Gebrauch im alten Island beweist,
dass es auch da Gemeinbesitz mit Zuteilung der Nutzungsuechte an diie
Markgenossen gegeben hat.
Die Namen dieser Anteile waren in der Frúhzeit nicht von den Namen
der Iiöfe, sondern von denen ihrer Bewohner abgeleitet. Es liiess Háttin-
inga melur, „Strandhaferland der Leute von Háttin“, aber nicht Háttina
melur. Das liat sich spiiter von Grund auf gewandelt. Denselben Wandel
liaben die Namen der weltlichen Gemeinden durchgemacht. Die alteslen
sind ebenso geltildet wie Háttininga melur — zum Beispiel Gntipverjahrepp-
v.r, „Gemeinde der Leute von Gntipur“ — alle júngeren dagegen so wie Ilá-
liina melur. Dies gibt Einblick in die Geschichtung der Gemeindenamen
und hisst das Gebiet der iilteslen Gemeindelxildung erkennen. Es liegt im
inneren Súdland. Sein Kern ist die Landschaft, die noch heute meist
kurzweg Hrepparnir, „die Gemeinden“, genannt wird. Argumente ver-
schiedener Art machen es wahrscheinlich, dass die ersten Gemeinden um
die Jahrtausendwende gelsildet sind, das heisst in der Zeit des Úbergangs
zum Christentum.