Bibliotheca Arnamagnæana - 01.10.1967, Blaðsíða 213
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Zu diesem zeitpunkt scheint Årni also Jon Eggertssons zeugnis
noch nicht mit 61 in verbindung gebracbt zu haben.
Die datierte notiz, wahrseheinlich wortliche wiedergabe einer
briefstelle, kniipft vermutlich an eine aufforderung Årni Magnus-
sons an, zu untersuehen, ob Oddur Jonsson die membran noch
besaB. Vidalin konnte die friihere nachricht nach personlicher be-
fragung Odds zum teil bestatigen, zum teil erganzen. Welche zeit-
spanne zwischen beiden nachrichten liegt, låBt sich nicht ermitteln.
Es sieht nun so aus, als ob die notizen z. 12-19 als zusåtze zu
den aufzeichnungen iiber Påll Vidalins zeugnisse aufzufassen sind.
Wahrseheinlich unterrichtete Heidemann Bartholin, von wem er
die handschrift erhalten hatte. Unter dieser voraussetzung wuBte
Årni Magnusson von vomherein, daB 61 von GuSmundur SigurQs-
son in Ålftanes (1651-1716) gekommen sein sollte. Die notizen
z. 12f (ausgenommen imd . . .) konnten zusammen mit Vidalins
erster mitteilung niedergeschrieben sein. Der name Oddur Jonssons
findet sich, allerdings jetzt stark verwischt, auf bl. 132v, dem letzten
vollstandig erhaltenen blatt in 61 (vgl. Saga Ol. h. 11,975). Ealls
Årni Magnusson es bemerkt hat, konnte es sein, daB er den rich-
tigen zusammenhang ahnte und sich lediglich sicherheitshalber
erneut an Påll Vidalin wendete, um ihn zu bestimmen, Oddur
Jonsson selber zu fragen. Vidalins zweite mitteilung scheint die
berichtigung z. 13-14 (ab imd) nach sich gezogen zu haben. Ob
sie auch anlaB des NB. . . . certum z. 15 gewesen ist, låBt sich
nicht feststellen. Die notiz z. 16 bringt eine neue nachricht. Ob
sie auf Oddur Jonsson zuriickgeht, ist dem wortlaut nach un-
gewiB und von der sache her unwahrscheinlich, da Årni Mag-
nusson sie nicht in die bewahrten notizen in 435a aufgenommen hat.
Bei der anmerkung a z. 17 deutet schon die form auf nachtrågli-
chen zusatz. Es låBt sich nicht ausmachen, ob der zusatz eine
weitere, aber unsichere nachricht zur grundlage hat oder ob er
als harmonisierungsversuch der vorliegenden, einander widerspre-
chenden quellenangaben zu betrachten ist: der einen, die wahr-
scheinlich auf Heidemann zuriickgeht und dann also mit der ablie-
ferung gleichzeitig ist, und der anderen, die im abstand einer reihe
von jahren auf der erinnerung Oddur Jonssons beruht. Vielleicht
sind die notizen z. 15ff der zeit ab 1702 zuzuweisen, in der Årni
Magnusson in koniglichem auftrag in Island tåtig war. In welchem