Bibliotheca Arnamagnæana - 01.10.1967, Blaðsíða 215
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eine verwechslung des vatersnamens vorliegen ? Es wiirde in den
zusammenhang passen, wenn in wirklichkeit bischof Gislis dritte
frau, RagnheiSur Jonsdottir (verheiratet 1674, j 10. april 1715),
gemeint ware. RagnheiSur hatte eine 1680 verstorbene kusine glei-
cben namens (vgl. lÆ 1,242). Deren vater, Magnus Arason, war
der vaterbruder von Ragnhei&ur Jonsdottir.
Der schluBnotiz z. 25 zufolge ahnte die genannte RagnheiSur,
die also einer der besitzerfamilien anzugehoren scheint, nichts vom
verbleib der handschrift.
Vergleicht man die bewahrten aufzeichnungen in 435a mit den
plusnotizen in 763 insgesamt, so laBt sicb folgendes feststellen. Die
notiz in 435a bl. 38v, wonach Magnus Bjornsson 61 an Jorunn Hen-
riksdottir gab, hat kein gegenstiick in den plusnotizen. Alle iibrigen
aufschliisse der bewahrten aufzeichnungen konnen auf die plus-
notizen zuriiekgefuhrt werden, ausgenommen die genealogischen
hinweise. (Bei ihnen ist eine berichtigung zu Kålunds ausgabe an-
gebracht: s. 20 z. 3 sind infolge haplologie hinter Henrilcsdotter, die
worte peirra dotter Ingibiorg Benedicts dotter, ... ausgefallen; richtig
Kat. AM 1,41). Die aufzeichnungen der plusnotizen sind im erhal-
tenen teil von 435a im wesentlichen zu einem regest zusammen-
gezogen. Mehrfach bestatigtes wird flir sicher genommen. Jon Eg-
gertssons und Påll Vidalins zeugnisse werden nicht erwahnt, da-
gegen Halldor borbergssons mitteilung. Halldor konnte vermutlich
als der unmittelbarste zeuge fur Benedikt Halldorssons und Gisli
borlåkssons besitzerschaft gelten. Fiir die notizen iiber die vermitt-
lerrolle GuSmundur SigurOssons behielt sich Åmi irrtum vor. Die
auskunft, wonach „man” meinte, daB Oddur Jonsson die hand-
sehrift von Jorunn Henriksdottir erhalten hatte, nahm er nicht auf.
Er vertrat stattdessen die auffassung, daB Gisli borlåksson sie
direkt an Oddur gab.
Unsicher ist, auf wieviel blattem oder zetteln die aufzeichnungen
der plusnotizen zu 61 urspriinglich gestanden haben. Vorauszu-
setzen ist mindestens 1 doppelblatt. Man konnte sich denken, daB
Åmi Magnusson auf dem ersten blatt verso mit den z. 7ff ent-
sprechenden notizen begonnen und und z. 1-6 dann auf dem ersten
blatt recto nachgetragen hat. Diese art der niederschrift hatte seiten-
stiicke in den iibrigen notierungen in 435a. Es ist jedoch ebensogut
moglich, daB z. 1-6 auf einem besonderen zettel standen, der vor