Bibliotheca Arnamagnæana - 01.10.1967, Blaðsíða 212
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reise von Island nach Danemark mit seinem schiff unter und mit
ihm sicherlich ein posten handschriften. Es ist moglich, daB 61 zu
den codices gehort, die kraft kgl. order nach Kopenhagen gekom-
men sind. Doch konnte die tatsache, daB Årni Magnusson die
handschrift aus Bartholins nachlaB erhielt, darauf deuten, daB sie
Bartholins eigentum war. Bartholin benutzte 61 fiir seine Anti-
quitates Danicæ, 1689 (vgl. Saga (3l. h. II,977f). Årni Magnusson
befand sich von sommer 1685 an bis zum nåchsten jahr auf Island.
Es kann daher vermutet werden, daB er die handschrift zwischen
1686 und 1689 kennenlernte.
Jon Eggertsson hielt sich von winter 1683/84 bis sommer 1689
in Kopenhagen auf (vgl. zuletzt Bjami Einarsson in Munnmæla-
sogur 17. aldar, IRSA VI, s. xxxvif). Es macht nicht den eindruck,
daB es von vornherein klar war, daB J6n Eggertssons zeugnis 61
galt. Der wortlaut deutet eher darauf, daB man es mit einem un-
abhangigen hinweis zu tun hat, den Årni Magnusson erst nach wei-
teren nachforschungen auf 61 beziehn konnte. Zumindest im riick-
blick war Jon Eggertsson indessen einer der ersten, durch die Årni
Magnusson von der herkunft der handschrift erfuhr. Worauf Jon
Eggertssons zeugnis beruht, geht aus der notiz nicht hervor. Ver-
mutlich konnte Jon sich erinnern, daB Benedikt beide Olåfssogur
in éinem codex besessen hatte.
Mit Påll Vidalin war Årni seit dessen studentenzeit in Kopen-
hagen befreundet. Vidalin unterstiitzte Årnis sammlerinteresse und
gab ihm u. a. auf anfragen auskunft. Aus der zeit vor 1704 sind
originalbriefe zwischen beiden nicht erhalten.
Von Vidalin stammen offensichtlich zwei mitteilungen. Die eine,
in den plusnotizen im anschluB an Jon Eggertssons zeugnis wieder-
gegebene, ist auf jeden fall alter als die andere von 1700.
Die undatierte notiz halt fest, daB Vidalin zuverlassig bescheid
einzog, daB beide (5låfssogur bei Oddur Jonsson digri auf Reyni-
sta&ur sein miiBten, „dorthin gekommen vor einigen jahren.” Diese
nachricht muB noch in die zeit fallen, in der Oddur klosterverwalter
auf ReynistaSur war: 1678-99 (LÆ IV, 15). Vidalin kann sie aber
nicht von Oddur hahen. Die mitteilung setzt eine anfrage Årni
Magnussons voraus. Man wird annehmen konnen, daB Åmi sich
darin, Jon Eggertssons hinweis folgend, nach dem verbleib der bei
Benedikt Halldorsson (1608-88) bezeugten handschrift erkundigte.