Le Nord : revue internationale des Pays de Nord - 01.06.1944, Page 60
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LE NORD
Landschaftsmuseum keine gleich eingehende Aufmerksamkeit zu
widmen in der Lage ist. Z. B.: das Museum in Uusikaupunki (Ny-
stad) hat seine besondere Aufmerksamkeit auf das Holzgefáss-
handwerk gerichtet, das seit uralten Zeiten eins der wichtigsten
Gewerbe jener Gegend ist. »Das Landschaftsmuseum«, d. h. das
historische Museum in der Stadt Turku (Ábo), beriicksichtigt zwar
auch dieses Handwerk in seinem Arbeitsprogramm, verfiigt aber
weder iiber die notwendigen Ráumlichkeiten noch iiber die er-
forderlichen Voraussetzungen, um diese Sonderaufgabe ebenso
effektiv durchfiihren zu können wie das Museum in Uusikau-
punki, das mitten im Holzgefásshandwerksgebiete liegt. Das
»Landschaftsmuseum« iiberlásst m. a. W. dem kleineren Mu-
seum, einen betráchtlichen Teil der Forschungsaufgabe zu er-
fiillen.
Das Verháltnis zwischen den Museen der Provinz ist somit
immer noch von praktischen Gesichtspunkten und freiwilligem
tíbereinkommen abhángig.
Indes sind die Museen der Provinz nicht ganz sich selbst
iiberlassen worden. So enthalten die im Jahre 1920 fiir die Ar-
cháologische Kommission ausgefertigten Vorschriften die Bestim-
mung, dass es der Kommission obliegt, die Wirksamkeit der Pro-
vinzmuseen zu iiberwachen. In der Praxis hat sich jedoch die
die von dem eigenen Verbande der kulturhistorischen Provinz-
museen — dem Museenverband Finnlands (Suomen Museoliitto,
Finlands Museiförbund) — ausgeiibte Kontrolle als viel wich-
tiger erwiesen.
Der Museenverband Finnlands wurde im Jahre 1923 gegriin-
det. Der Anschluss an denselben ist ganz freiwillig. Der Zentral-
vorstand des Verbandes, dem ausser dem Vorsitzenden und dem
Schriftfiihrer vier Mitglieder angehören, hat u. a. als Aufgabe,
die Staatszuschiisse zu verteilen, die jáhrlich aus den Mitteln der
Geldlotterieen den Provinzmuseen zum Zwecke wissenschaftli-
cher Arbeitsaufgaben bewilligt werden. Es ist zunáchst die vom
Staate vorgeschriebene Kontrolle iiber die Anwendung der Staats-
zuschiisse, die dem Zentralvorstand die Möglichkeit und das Recht
zur Oberwachung der 'Wirksamkeit der Museen gibt. Der Zentral-
vorstand fiihrt aber nicht nur die Aufsicht mit den Museen, son-
dern ist zugleich bestrebt, dieselben in ihrer Tátigkeit zu beraten.
An diesen Zentralvorstand kann sich jedes Verbandsmitglied in
den verschiedensten Angelegenheiten wenden, z. B. in Fragen,
die Bauten betreffen, bei Neuanordnungen, Katalogisierung vön
Sammlungen, Anschaffung von Zeichnungen fiir Ausstellungs-