Le Nord : revue internationale des Pays de Nord - 01.06.1944, Blaðsíða 135
NORDISCHER HANDEL
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befanden sich die nordischen Lander in der Lage, dass sie nicht
mehr iiber grössere auslandische Guthaben in freien Devisen ver-
fiigen konnten. Die Lolge hiervon war, dass die nordischen Lán-
der sich genötigt sahen, ihre Handelsbeziehungen auf der Grund-
lage von Verrechnungsabkommen zu regeln. Das erste nordische
Abkommen dieser Art kam im Mai 1940 zwischen Dánemark und
Finnland zustande. Im Juli wurden Verrechnungsabkommen zwi-
schen Dánemark und Schweden sowie zwischen Norwegen und
Schweden geschlossen. Im August folgten entsprechende Verein-
barungen zwischen Finnland und Norwegen, Finnland und
Schweden, Dánemark und Norwegen, und damit war der Ring
geschlossen. Der gesamte internordische Handel war jetzt auf der
Grundlage von Verrechnungsabkommen festgelegt.
Das Hauptprinzip des Verrechnungsverfahrens beruht darauf,
dass zwischen den Guthaben zweier Lánder ein Ausgleich statt-
findet. Im allgemeinen bedeutet dies, dass das eine Land nicht
mehr Waren aus dem anderen einfuhren kann als es nach diesem
ausfíihrt; andernfalls wird das Abrechnungskonto eine Differenz
aufweisen. Da die Handelsbilanzen zwischen den nordischen Lán-
dern unter normalen Verháltnissen recht erhebliche Differenzen
aufweisen, kann man unmittelbar daraus folgern, dass ein Ober-
gang zum Verrechnungsverfahren, d. h. in der Realitát zu einem
Austausch von Waren gegen Waren, tiefgehende Anderungen in
der Struktur des internordischen Handels nach sich ziehen und
vermutlich einen merkbaren Riickgang des Handelsverkehrs be-
wirken muss, da in der Regel die niedrigste Seite des Umsatzes
einen bestimmenden Einfluss auf den Totalumsatz ausiibt.
Wenn die Verrechnungsabkommen nicht einen so starken
Riickgang des internordischen Handelsverkehrs wie erwartet zur
Folge gehabt haben, ist dies auf mehrere Umstánde zuriickzufiih-
ren. Erstens darauf, dass die Zusammensetzung der Warenseite
dieses Verkehrs wesentlich geándert ist. Zweitens darauf, dass das
unbedingte Gleichheitsprinzip dadurch modifiziert worden ist,
dass in gewissen Fállen ein sogenannter dreiseitiger Warenaus-
tausch ermöglicht ist. Das beste Beispiel hierfiir bietet der Waren-
verkehr zwischen Dánemark, Schweden und Finnland. Es ist fiir
Dánemark oft schwierig gewesen, zur Versendung nach Schweden
geeignete Exportwaren zu finden. Andererseits ist in Finnland der
Importbedarf an dánischen landwirtschaftlichen Erzeugnissen so
gut v/ie unbegrenzt gewesen. Dieser Konflikt ist dadurch gelöst
worden, dass Dánemark landwirtschaftliche Erzeugnisse nach
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