Le Nord : revue internationale des Pays de Nord - 01.06.1944, Page 162
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gen. In wenigen Jahren, besonders nach 1934, verengen sich die
auslándischen Klippfischmárkte. Neue werden zwar erobert, aber
der Gewinn kann keineswegs die Verluste aufwiegen. So sucht
man denn auf andere Weise Aushilfe zu schaffen. Der Staat xiber-
nimmt die Leitung. Man baut eine Heringsölfabrik nach der ande-
ren und erobert neue Lánder und neue Absatzgebiete fíir die ver-
schiedenen Heringserzeugnisse, und diese Umstellung wird mit
einer solchen Energie durchgefiihrt, dass der Anteil des Herings
an der Ausfuhr im Laufe von zehn Jahren, in denen der Klipp-
fischexport mit 28 Mill. Kronen abnimmt, um 17 Mill. Kronen
steigt.
Ein Gebiet, auf dem der Staat planmássig als regulierender
Faktor in die Produktion eingegriffen hat, ist die Herstellung von
Heringsöl und Heringsmehl. Meines Wissens hat man hierzu kein
Seitenstiick in anderen Lándern. Diese Herstellung nahm ihren
Anfang in Island mit der Anlage einer Fabrik i. J. 1911. Spáter
wurden weitere Fabriken gebaut, und i. J. 1930 gab es ihrer acht.
Sie befanden sich alle in privatem Besitz und waren grösstenteils
auslándische Unternehmungen. Diese Industrie hatte allmáhlich
einen bedeutenden Umfang angenommen und verarbeitete etwa
die Hálfte des gesamten Heringsfangs. In fischreichen Jahren
konnten die Fischer nicht immer ihren Fang absetzen. Kapazitát
und Lagerplatz der Fabriken waren nicht ausreichend, und nicht
selten kam es vor, dass der Hering, den die Fabriken empfangen
hatten, eine schlechte Ware wurde, weil er zu lange aufgespeichert
lag, ehe er verarbeitet werden konnte. Zuweilen mussten die Fi-
scher sogar ihre Ladung iiber Bord werfen, nachdem sie tagelang
an den Briicken der Fabriken vergebens auf Löschung gewartet
hatten. Es war in solchen Fállen nicht bloss die betreffende La-
dung, die verloren ging, sondern gleichzeitig auch viele, fiir die
Fischerflotte unentbehrliche und kostbare Fangtage. Der islán-
dische Hering ist launenhaft und es gilt ihn zu fangen, so lange
er da ist und das Wetter es erlaubt. Grosse Werte gingen auf diese
Weise verloren. Besonders iible Folgen hatte dieser Zustand vor
dem Beginn des Einsalzens. Die Fangzeit erstreckt sich in der
Regel von Mitte Juni bis Mitte September, und das Einsalzen
kann erst ca. 20. Juli seinen Anfang nehmen, da der Hering erst
um diese Zeit einen so grossen Fettinhalt hat, dass er zum Ein-
salzen zu Exportzwecken geeignet ist. Wáhrend eines Monats
sind die Fischer also so gut wie ausschliesslich darauf angewiesen,
ihren Fang an die Fabriken zu verkaufen.