Le Nord : revue internationale des Pays de Nord - 01.06.1944, Síða 165
HERINGSFISCHEREIEN ISLANDS
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Mit seinen hochmodernen Fabriken ist Island jetzt bereit,
den Fang der Fischer zu empfangen und zu verarbeiten, was in
der Zeit vor dem rationellen Eingreifen des Staates nicht immer
der Fall war. Ein weiterer Umstand von Bedeutung ist es, dass
der Staat seine Fabriksanlagen iiber die lange Ktistenstrecke des
Nordlandes zerstreut hat, sodass man allenthalben in der Náhe
Fabriken hat, die zum Empfang der Heringe bereit sind, wo im-
mer die Schwárme erscheinen mögen. Alle Fahrzeuge, grosse so-
wohl wie kleine, können ihren Fang an die staatlichen Fabriken
abliefern. In den spáteren Jahren haben etwa 200 Fahrzeuge fiir
diese Fabriken gefischt. Wenn die Heringsziige gleichzeitig bei
Kap Horn (Hornbjarg) und Kap Langanes — den beiden áus-
sersten Punkten — auftreten, kann es natiirlich vorkommen, dass
die dort gelegenen Fabriken nicht imstande sind, alle Ladungen
der gesamten Fischerflotte auf einmal abzunehmen. Deswegen ist
jedes grössere Fahrzeug verpflichtet, sich nötigenfalls zwei- oder
dreimal im Laufe des Sommers nach jeder anderen staatlichen
Fabrik dirigieren zu lassen. Auf diese 'Weise ist dafiir gesorgt, dass
alle Fabriken tagaus, tagein wáhrend des ganzen Sommers be-
scháftigt sind, und wenn diese Ordnung auch fiir die Fischer
einige Unannehmlichkeiten hat, werden diese durch ein grösseres
Sicherheitsgefiihl aufgewogen. Die Fischer wissen, dass der Ab-
satz ihres Fangs innerhalb einer angemessenen Zeit immer ge-
wáhrleistet ist.
Da nun auf diese Weise der Heringsfischerei eine wirksame
Unterstiitzung seitens des Staates zuteil geworden ist, hat die Re-
gierung es als recht und billig betrachtet, dass die Landwirtschaft
gleichzeitig hiervon Vorteil haben sollte. Deswegen bestimmen
die staatlichen Behörden jedes Jahr im voraus, wie grosse Men-
gen Heringsmehl der Landwirtschaft vorbehalten werden sollen,
und diese diirfen selbstverstándlich nicht von den Fabriken zum
Export verkauft werden. Doch nicht genug hiermit. Die frag-
lichen Partieen sollen zu einem vom Staate festgesetzten Preise
verkauft werden, und dieser ist immer etwas niedriger als der
Exportpreis. Auf diese Weise erhalten die in privatem Besitz be-
findlichen Fabriken eine bevorzugte Stellung, da sie ungeachtet
der Versorgung der Landwirtschaft ihre Erzeugnisse zum Export
verkaufen können. Da das Heringsmehl in stándig wachsendem
Masse zur Fiitterung des Viehs und der Schafe angewandt wird,
hat die Landwirtschaft gleichzeitig mit der Fischerei erhebliche
Vorteile von dieser staatlichen Ordnung gehabt. Den Futtermit-
telgenossenschaften, die in der Regel die Einkáufe von Herings-