Le Nord : revue internationale des Pays de Nord - 01.06.1944, Page 239
NORDISCHE HANDELSPOLITIK
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Riicksicht auf die neuen Exportmárkte geltend, auf denen Finn-
land sich in hohem Masse genötigt sah, den 'Wiinschen und Forde-
rungen der Gegenseite Rechnung zu tragen. Unter diesen Umstán-
den nahm die finnische Handelspolitik in verschiedener Hinsicht
eine protektionistische Richtung, wáhrend Finnland gleichzeitig
in weitem Umfange seine zollpolitische Freiheit aufgeben und eine
erhebliche Zahl von Zolltarifsátzen festlegen musste.
Die Aufhebung der Goldwáhrung in Grossbritannien im Sep-
tember 1931 iibte in den nordischen Lándern tiefer gehende Wir-
kungen aus als vielleicht in irgend einem anderen Teil der Welt.
Der britische Markt war bei weitem der grösste nordische Export-
markt, und der Umschlag der englischen Handelspolitik hatte
zur Folge, dass die nordischen Lánder in einer Reihe von Fállen
ihre Zolltarifsátze festlegen und sich verpflichten mussten, einen
gewissen Anteil ihres Verbrauchs von bestimmten Waren — be-
sonders Kohle — aus England zu beziehen. Am stárksten wurde
Dánemark von der Entwickelung beriihrt, und die dánische Re-
gierung musste zur Sicherung der Devisenreserven eine Devisen-
bewirtschaftungszentrale errichten. Die direkte Ursache der staat-
lichen Regelung des dánischen Importhandels ist jedoch nicht
in der Krise des englischen Pfundes zu suchen, sondern vielmehr
in der Auslegung der dánischen Meistbegíinstigungsklauseln durch
Deutschland, durch die unsere Ausfuhr von Butter und Vieh nach
dem Siiden dezimiert wurde.
Die iibrigen nordischen Lánder trafen diesmal nicht so rigori-
stische Massregeln wie Dánemark. Allerdings wurden eine Reihe
von Zolltarifsátzen erhöht und andere laut Vereinbarungen mit
dem Auslande festgelegt. Ferner wurden Verrechnungsabkommen
mit Deutschland und anderen, weniger bedeutenden Márkten un-
terzeichnet. Schweden und Finnland bewerkstelligten eine Regu-
lierung der Einfuhr von landwirtschaftlichen Erzeugnissen. In
Schweden wurde im Falle des Mangels an gewissen landwirtschaft-
lichen Waren Dispens zur Einfuhr erteilt, sodass die Waren dort
eingekauft wurden, wo sie am billigsten zu erhalten waren. Wenn
die Tendenz hingegen dahin ging, dass der Markt von landwirt-
schaftlichen Erzeugnissen íiberháuft wurde, wurden gewisse Aus-
fuhrprámien gewáhrt, um einen Export durchzufiihren, da die
Preise auf dem schwedischen Markt etwas höher lagen als auf dem
Weltmarkt.
Im Jahre 1938 machten die Zollabgaben von dem Gesamt-
import die nachfolgenden prozentweisen Betráge aus: