Le Nord : revue internationale des Pays de Nord - 01.06.1938, Blaðsíða 98
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LE NORD
háltnisse anscheinend der Aktualitát ermangeln. Indessen sind die
auf Rechtsgebieten von grosser Bedeutung fiir den internationalen
Verkehr, hauptsáchlich denen des Handelsrechts und des See-
rechts, seit langem bestehenden Bestrebungen nicht aufgegeben
worden, Bestrebungen, die darauf abzielen, nach Möglichkeit zu
iibereinstimmenden Regeln zu gelangen oder zum mindesten Klar-
heit daruber zu schaffen, welches Recht in gewissen Fállen ange-
wendet werden soll. Und es ist friiher vorgekommen, dass
das Streben nach einer internationalen Zusammenarbeit im
Zeichen des Rechts in Zeiten wie den unsrigen erhöhte Lebens-
kraft bekommen hat. Die nordischen Völker sollten deshalb
stets zur Mitwirkung an dieser Arbeit bereit stehen. Sie haben
besondere Voraussetzungen fiir diese Aufgaben und deshalb auch
besondere Verpflichtungen. Sie sind schon deshalb besser als die
meisten anderen Völker geeignet, hier einen fruchtbaren Einsatz
zu machen, da sie von den Kámpfen und Wirrnissen der letzten
Jahrzehnte weniger beriihrt wurden. In einer Ausdehnung, die
in der Welt nicht ihresgleichen hat, haben sie, ohne etwas von ihrer
Freiheit und ihrem Selbstbestimmungsrecht zu opfern, ihre Fáhig-
keit gezeigt, auf umfangreichen Gebieten eine gemeinsame Rechts-
ordnung aufzubauen, die nutzlich und lebenskráftig ist.
Niemand verschliesst sich hier im Norden der Erkenntnis,
dass die Voraussetzungen fiir dieses Zusammenwirken selten giin-
stig waren. Aber das hindert nicht, dass wir dabei wertvolle Er-
fahrungen geerntet haben, die anderswo fehlen. Die nordische
Zusammenarbeit stellt sich daher gleichzeitig als Vorbereitung und
Vorbild fiir gleichartiges Zusammenwirken in grösserem Zusam-
menhange dar, auch wenn dieses sich spáter auf engerem Felde
bewegen muss und nicht mit so grossem Anspruch auf einheit-
liche Ergebnisse hervortreten kann.
Dass die nordischen Völker, wenn die Zeit reif ist, gemeinsam
hervortreten, um das ihrige zu leisten, ist eine Pflicht nicht nur
gegen andere Völker, sondern auch gegen sich selber. Sie haben
hier eine Gelegenheit, die nicht versáumt werden darf, um Gehör
und Verstándnis fiir ihre Ideale auf dem Gebiete des Rechtslebens
zu finden. Im Laufe der nordischen gesetzgebenden Arbeit
haben sie beinahe alle Probleme, mit welchen die internationalen
Einheitsbestrebungen sich gegebenenfalls zu bescháftigen haben
wiirden, griindlich durchdacht, und sie haben die Ergebnisse dieser
Arbeit in úbereinstimmenden Gesetzen zusammengefasst. Sie kön-
nen also mit einem reichen Fond von Sachkenntnis und einem