Le Nord : revue internationale des Pays de Nord - 01.06.1938, Blaðsíða 381
CHRONIQUE TRIMESTRIELLE
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Volk tiefe Spuren hinterlassen. Die
staatliche, soziale, wirtschaftliche
und rechtliche Struktur des gegen-
wártigen Deutschlands, des Dritten
Reiches, unterscheidet sich wesent-
lich von der unseren. Es steht uns
nicht zu, die Regierungsform ande-
rer Staaten zu kritisieren, — das ist
ja die eigene Angelegenheit eines je-
den Volkes —, obwohl wir gezwun-
gen sind, uns in unseren eigenen ein-
heimischen Verháltnissen zu den
Versuchen, Diktaturideen zu ver-
wirklichen, abwehrend zu verhal-
ten.
Das Dritte Reich (Deutschland)
und die Union der Sozialistischen
Sowjet-Republiken haben — ob-
wohl beide Diktaturstaaten sind —
in mehrerer Hinsicht in Gegensatz
zu einander gestanden. So wie wir
uns von den Zwistigkeiten anderer
Staaten iiberhaupt fernhalten sol-
len, miissen wir auch sorgfáltig be-
strebt sein, uns von den Gegensát-
zen, die zwischen diesen beiden
Grossmáchten bestehen mögen, fern-
zuhalten.«
Auf die Frage betreffs der Neu-
tralitát Alands iibergehend, wies
der Redner darauf hin, dass der im
Jahre 1921 geschlossene diesbeziig-
liche Vertrag Finnland verpflichtet,
die Neutralitát der Alandsinseln
zu schiitzen. Seitdem hat sich die
internationale Lage dermassen ge-
ándert, dass Finnland unter den ob-
waltenden Umstánden allein nicht
imstande wáre, die betreffenden
Verpflichtungen in befriedigender
Weise zu erfiillen. Eine vollstándige
Le Nord I. 4.
Nicht-Befestigung, bezw. Demilita-
risierung der Inselgruppe Aland
wiirde zu Ergebnissen fiihren kön-
nen, die zu dem im Vertrage von
1921 angestrebten Ziele im Gegen-
satz stehen.
Wir zitieren weiter aus der Rede
des Ministerprásidenten:
»Unter diesen Verháltnissen sind
zwischen der finnischen Regierung
und der Regierung des náchsten Ga-
rantiestaates Schweden vertrauliche
Verhandlungen gefiihrt worden und
zwar auf der Grundlage, dass der
Vertrag vom Jahre 1856 betreffs
der Nicht-Befestigung Alands be-
stehen bleiben und der Vertrag von
1921 möglichst wenig abgeándert
werden solle; dass die geringe Wehr-
macht, die in Friedenszeiten auf
den Alandsinseln notwendig ist,
ausser den eingeborenen Alándern
Wehrpflichtige aus den schwedi-
schen Gegenden Finnlands um-
fassen solle; dass die Suveránitát
Finnlands in jeder Hinsicht unver-
letzt bestehen solle, dass aber die
Neutralitát Alands effektiv zu
schiitzen sei.
Die finnische Regierung hegt den
Wunsch, die in Rede stehenden
Massnahmen, die den allerwesent-
lichsten Interessen der Landschaft
Aland entsprechen, verwirklichen
zu können, und zwar im Einver-
stándnis mit der Bevölkerung
Alands und ohne die Rechte dersel-
ben zu schmálern.«
Ende Oktober trat der Landtag
von Aland zusammen, um zwei
Gesetzantráge zu behandeln, die
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