Le Nord : revue internationale des Pays de Nord - 01.06.1938, Page 130
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LE NORD
In der kiirzlich
beendeten Tagung
des dánischen
Reichstages wurde
eine Reihe von Ge-
setzen von grosser
sozialer und poli-
DÁNEMARK tischer Tragweite
beschlossen, besonders solche, wel-
che die Bekámpfung der Arbeits-
losigkeit zum Ziel haben. In erster
Linie muss hier das Gesetz iiber
Wohnungsbau und Herabsetzung
des Mietzinses genannt werden, das
nach der Motivierung der Regierung
drei Zwecke verfolgt: die stagnie-
rende Bautátigkeit in Gang zu
bringen, eine erforderliche Vermeh-
rung der Wohnungsmenge zu be-
werkstelligen und schliesslich die
kinderreichen Familien in bevölke-
rungspolitischer Absicht zu be-
giinstigen. In jedem der Etatsjahre
1938/39 bis einschliesslich 1943/44
wird den Gemeinden und anerkann-
ten Wohnungsbaugenossenschaften
ein jáhrlicher Betrag von 10 Mil-
lionen Kr. als Anleihe zur Verfii-
gung gestellt zur Errichtung von
Wohnháusern, die den Bediirfnissen
Minderbemittelter entsprechen.
Das Gesetz iiber die Beschafti-
gung von Arbeitslosen ist dadurch
von ganz besonderem Interesse, dass
es eine gewisse Arbeitspflicht fiir
jugendliche Arbeitslose festsetzt.
Diese sollen normalerweise 48 Stun-
den in der Woche mit Arbeit, Un-
terricht und Sport bescháftigt wer-
den, davon mindestens 28 Stunden
mit Arbeit. Sie sollen mindestens 6
und höchstens 12 Monate daran
teilnehmen. Es wird ihnen ein fester
Betrag von nicht iiber 14 Kr. pro
Woche fiir Kost und Logis sowie
ein Arbeitsentgelt von 13—16 Kr.
pro Woche ausgezahlt. Weigert sich
ein jugendlicher Arbeitsloser, sich
auf diesem Wege Arbeit anweisen
zu lassen, so wird ihm das Recht
auf Unterstiitzung seitens der öf-
fentlichen Hand entzogen — eine
Reihe in der dánischen Gesetzge-
bung vollstándig neuer Bestimmun-
gen.
Ausserdem wurden angenommen
ein Gesetz iiber bezahlte Ferien und
iiber das Rechtsverhaltnis zwischen
Arbeitgebern und Arbeitnehmern
in privaten gewerblichen Betrieben.
Ersteres geht bedeutend weiter als
der von der internationalen Arbeits-
konferenz angenommene Konven-
tionsentwurf, auf dem es beruht,
und als die in den anderen nordi-
schen Lándern bestehende Ordnung,
besonders hinsichtlich der Forde-
rung einer Mindestarbeitsperiode in
dem gleichen Betriebe als Voraus-
setzung des Rechtes auf Ferien.
Letzteres ist wegen der sehr unglei-
chen Kiindigungsfristen, die darin
fiir die beiden Parteien festgesetzt
sind, Gegenstand recht divergieren-
der Auffassungen, namentlich in
Wirtschaftskreisen.
Am 7. April trat ein Lohnkon-
flikt in den Schlachtereien in ein
kritisches Stadium ein, dadurch dass
ein vom Schlichter abgegebener