Le Nord : revue internationale des Pays de Nord - 01.06.1938, Side 131
CHRONIQUE TRIMESTRIELLE
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Schiedsspruch von den Arbeitneh-
mern angenommen, von den Ar-
beitgebern aber abgelehnt worden
war. Die Arbeit wáre dann am fol-
genden Tage eingestellt worden,
wenn nicht die gesetzgebende Ge-
walt — wie das zum ersten Mal im
Jahre 1933 und seither wiederholt
geschehen ist — eingegriffen und
die Lohntarife durch Gesetz gere-
gelt hátte.
Zwischen den Parteien herrschte
volle Einigkeit dariiber, dass der
Konflikt nicht ausbrechen durfte.
Die Baconproduktion ist von ent-
scheidender Bedeutung fur die De-
visenlage und die Wirtschaft des
Landes iiberhaupt, und da die Lie-
ferungen fur den englischen Markt
kontingentiert sind, wurde eine
Stockung zur Folge haben können,
dass andere Lánder den Markt
eroberten.
Unter diesen Umstánden brachte
die Regierung am 8. April im Fol-
keting eine Vorlage ein, in der der
Schiedsspruch des Schlichters unver-
ándert zum Gesetz erhoben wurde.
Der von der Opposition gestellte
Antrag, ein aus drei Richtern be-
stehendes Schiedsgericht einzuset-
zen, wurde abgelehnt, und die Re-
gierungsvorlage in beiden Kammern
mit den Stimmen der Regierungs-
parteien gegen die der Opposition
angenommen.
Die geltenden Rechtsbestimmun-
gen uber den Schutz der Zivilbevöl-
kerung gegen Luftangriffe sind be-
deutend erweitert worden durch ein
neues Gesetz iiber den zivilen
Luftschutz, zu dessen Ausbau ein
besonderes Organ geschaffen wird.
Gegebenenfalls soll der Luftschutz-
zustand erklárt werden können.
Jeder Wehrpflichtige, der nicht zum
Militárdienst eingezogen worden ist,
muss sich zum Dienst beim Zivil-
schutz ausbilden lassen.
Sachverstándige zu beiden Seiten
des Sundes haben die Notwendig-
keit betont, eine dánisch-schwedi-
sche Zusammenarbeit hinsichtlich
des Zivilschutzes in die Wege zu
leiten. Es darf als sicher angenom-
men werden, dass Verhandlungen
hieruber einen Teil der Pláne der
dánischen Behörden ausmachen wer-
den.
Unter dem Eindruck der Mitte
Márz eintretenden Verschárfung der
internationalen Lage und der an-
sehnlichen Bewilligungen in Schwe-
den, Norwegen und Finnland zur
Verstárkung sowohl der wirtschaf-
lichen wie der militárischen Wehr-
kraft, brachte die Regierung eine
Vorlage ein zur Aufnahme einer
Staatsanleihe von 50 Millionen Kr.,
die folgenden Zwecken dienen
sollte: dem Einkauf von Reserve-
vorráten an Rohstoffen, Fíeizmate-
rial, Diingemitteln u. a., der Durch-
fuhrung des zivilen Luftschutzes
und der Beschleunigung der ausser-
ordentlichen Anschaffungen von
Wehrmaterial, die in der im vorigen
Jahre angenommenen Militárord-