Le Nord : revue internationale des Pays de Nord - 01.06.1938, Page 292
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LE NORD
nur einige zu nennen, — zusammengekommen. Jetzt dachte man
indessen, den Staatsbeamten Möglichkeit zu Beratungen iiber An-
gelegenheiten zu geben, die nicht besondere Zweige der staatlichen
Verwaltung, sondern die staatliche Verwaltung in ihrer Gesamt-
heit und dadurch den Staat selbst betrafen.
Es bestand noch ein weiterer und besonders wichtiger Grund,
die Staatsbeamten des Nordens zu allgemeinen Tagungen zu ver-
sammeln. Das soziale Leben hatte in den ersten Jahrzehnten des
20. Jahrhunderts nahezu auf allen Gebieten eine rasche Entwick-
lung durchgemacht. Diese Entwicklung wiirde offenbar weiter
fortdauern. Uberdies wiirde die staatliche Verwaltung, wenn
der Weltkrieg erst einmal beendigt sein wiirde, vor viele neue
Aufgaben, nicht zuletzt auf sozialem und wirtschaftlichem Ge-
biet, gestellt werden. Wie alle damit zusammenhángenden Pro-
bleme in der geeignetsten Weise gelöst werden könnten, das sollte
auf den Tagungen der nordischen Staatsbeamten Gegenstand der
Beratungen bilden.
Aber auch rein theoretische Fragen waren geeignet, zur De-
batte gestellt zu werden. Die verschiedenen staatlichen Verwal-
tungssysteme, die aus der historischen Entwicklung in Schweden
und Finnland einerseits und in Dánemark und Norwegen ande-
rerseits hervorgegangen waren, bildeten den natiirlichen Gegen-
stand einer kritischen und vergleichenden Analyse. Dies wiirde
gewiss nicht bloss von theoretischem Interesse sein, sondern auch
praktische Anregungen zu Anderungen und Verbesserungen zum
Nutzen der verschiedenen Lánder geben können.
Es muss auch ein anderer Gesichtspunkt beachtet werden. Es
lásst sich wohl nicht in Abrede stellen, dass die Bedeutung der
Staatsverwaltung jedenfalls zeitweise von der Rechtspflege in
den Schatten gestellt worden ist. Die fiir die menschliche Gesell-
schaft so nutzbringende und umfassende Tátigkeit der staatlichen
Verwaltung, die man mit Recht das Riickgrat der Gesellschaft
genannt hat, verdient es wohl, mehr, als es bisher im allgemeinen
der Fall war, hervorgehoben und klarer beleuchtet zu werden.
Sollte eine Zusammenarbeit under den Staatsbeamten des Nor-
dens hierzu beitragen können, so könnte das vielleicht auch Im-
pulse zu einer wissenschaftlichen Betrachtung und Erforschung
der staatlichen Verwaltung geben. Die nordische verwaltungs-
wissenschaftliche Literatur war in der Tat nicht sehr fruchtbar.
Um zu erfahren, wie die Staatsbeamten Dánemarks und Nor-