Le Nord : revue internationale des Pays de Nord - 01.06.1938, Page 293
NORDISCHER ADMINISTRATIVER VERBAND 283
wegens sich zu dem Gedanken stellten, auf diese Weise zu regel-
mássigen Juristentagungen zusammenzutreten, wandte sich der
Verfasser dieses Artikels im Fríihling 1917 an eine Reihe von
Staatsbeamten dieser Lánder mit einer Anfrage iiber ihre dies-
beziiglichen Ansichten. Der Gedanke fand Verstándnis und Wert-
schátzung. Auf dánischer Seite hegte man jedoch aus mehreren
Griinden Zweifel dariiber, ob die Juristentage das geeignete
Forum zur Erörterung administrativer Fragen wáren. Man zog
offenbar besondere, von den Juristentagen unabhángige Ver-
sammlungen vor und liess durchblicken, dass es zweckmássig sein
wiirde, eine feste, zu diesem Ende ausgebaute Organisation, einen
Verein oder etwas Ahnliches zu schaffen, mit der Aufgabe, die
vorgeschlagene nordische administrative Zusammenarbeit zu lei-
ten und zu bewerkstelligen. Auch dánische und norwegische
Staatsbeamtenzeitschriften, »Ministeriernes Maanedsblad« (Mo-
natsblatt der Ministerien) in Dánemark und »Departementsbla-
det« (Ministerialblatt) in Norwegen, schlossen sich dem Gedan-
ken an.
Der náchste Schritt war eine entsprechende Anfrage an ver-
schiedene höhere schwedische Staatsbeamten und andere. Die ein-
gegangenen Antworten liessen erkennen, dass die Anregung all-
gemeine Billigung fand. Aber auch in Schweden wurde man-
cherseits die Zweckmássigkeit besonderer administrativer Tagun-
gen betont. Die diesbeziiglichen Ausserungen von dánischer, nor-
wegischer und schwedischer Seite sind von erheblichem Interesse.
Mehrere geben in klaren Umrissen ein ausfiihrliches Bild der Or-
ganisation und des Umfanges der geplanten Zusammenarbeit.
Man findet eine vollstándige Wiedergabe der betreffenden Ausse-
rungen in der Zeitschrift »Fran svenska statsförvaltningen« (Aus
der schwedischen Staatsverwaltung), 1918, unter dem Titel
»Nordiskt samarbete pa statsförvaltningens omráde« (Nordische
Zusammenarbeit auf dem Gebiet der staatlichen Verwaltung).
»Statsförvaltningens tjánstemannaförening« (Beamtenverein
der Staatsverwaltung), eine Vereinigung der Beamten aus den
Staatsdepartementen (ministerier) und den Zentralbehörden in
Stockholm, nahm die Frage in ihr Programm auf und wandte
sich an die dánischen, norwegischen und schwedischen Organisa-
tionsausschiisse fiir die bevorstehenden Juristentagungen mit dem
Ersuchen um Mitteilung, ob man auf diesen Tagungen auch ad-
ministrative Fragen behandeln zu können glaube. Der schwedi-