Le Nord : revue internationale des Pays de Nord - 01.06.1938, Page 329
DAS INSTITUT FÚR VERGLEICHENDE
KULTURFORSCHUNG
WIE ES ENTSTAND UND WAS ES ERREICHTE.
Von Wilhelm Schencke.
DAS norwegische Institut fiir vergleichende Kulturfor-
schung, dessen Sitz in Oslo ist, verdankt seine Entstehung
dem Weltkriege.
Im Sommer 1917 machte Fredrik Stang, Professor an der
Universitat Kristiania (Oslo), auf einer Delegiertensitzung der
Nordischen Interparlamentarischen Gruppe darauf aufmerksam,
dass es eine wichtige Aufgabe fiir die nordischen Lander sein
miisse, den Versuch zu unternehmen, die geistigen Verbindungen
zwischen den kriegfiihrenden Lándern aufs neue mit einander
zu verkniipfen und zwar besonders auf dem Gebiet der wissen-
schaftlichen Forschung, das ja seiner eigentlichen Natur nach
international ist.
Die Anregung wurde mit Beifall aufgenommen und ein Ar-
beitskomitee ernannt. In Dánemark und Norwegen erwies sich
die Arbeit erfolgreich.
Im Jahre 1919 wurde in Dánemark der Rask-Örsted Fond
(Dánemarks internationaler wissenschaftlicher Fond) errichtet.
(Siehe náheres iiber diesen Fond in dem Artikel von Professor
N. E. Nörlund, in dieser Zeitschrift, Seite 92 ff.)
In Norwegen liefen die Bestrebungen darauf hinaus, ein Insti-
tut fiir vergleichende Kulturforschung zu griinden.
Im Sommer 1919 bewilligte das norwegische Storting 3 Mil-
lionen Kronen fiir einen Fond zur Förderung wissenschaftlicher
Forschung. Gemáss den fiir den Fond geltenden Bestimmungen,
die vom Storting am 21. Juli 1920 beschlossen wurden, sollte der-
selbe aus zwei Sektionen bestehen, bzw. fiir Naturwissenschaft
und fiir humanistische Forschung, und die Kapitalzinsen zwi-
schen beiden verteilt werden. Aus der letztgenannten Sektion
sollte ein Institut fiir vergleichende Kulturforschung gebildet wer-
den, und zwar in der Weise, dass dieses wenigstens zweidrittel
des Zinsenertrages erhalten sollte, also mindestens die Zinsen von
einer Million Kronen. Doch wurde daran die Bedingung ge-
kniipft, dass das Institut seine Tátigkeit erst dann aufnehmen
solle, wenn auf anderem Wege ein Grundfond von mindestens