Saga - 1961, Blaðsíða 97
EFTIR ODD DIDRIKSEN
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ZUSAMMENFASSUNG
Der Verf. hat auf der Grundlage zeitgenössischer gedruckter
Quellen eine Untersuchung des islándischen Verfassungskampfes
(des “Selbstándigkeitskampfes”) im 19. Jahrhundert vorgenommen,
um die Voraussetzungen fiir den Durchbruch zur parlamentarischen
Regierungsreform, der mit der Durchfuhrung der “heimastjórn” im
Jahre 1904 erfolgte, zu erhellen. Die vorliegende Darstellung ist bis
zum Althing 1887 gefuhrt.
Der Verf. zeigt, dass ein parlamentarisches Regierungssystem
uach englischem Vorbild schon im fiinften Jahrzehnt des 19. Jahr-
hunderts in Jón Sigurðssons Vorstellungen von der kunftigen Re-
gierung des Landes fest verankert war, obwohl dies in seiner For-
uiulierung des verfassungspolitischen Programms der Islánder nicht
direkt zum Ausdruck kam. Jón Sigurðsson setzt zwar keinen direkten
Einfluss der Volksvertretung bei der Regierungsbildung voraus,
aber er kommt (1850) zu einer sehr scharfen Formulierung in Be-
2ug auf die praktisch-negative Seite des Systems: Die Volksver-
tretung soll durch Abstimmung ein Ministerium, das ihr Vertrauen
nicht mehr hat, absetzen können. Eine Beschránkung des Vetorechts
des Königs, die nahezu eine durchgehende Forderung wáhrend der
Vorbereitung der Verfassungsfrage vor der Volksversammlung 1851
lehnt Jón Sigurðsson als eine minderwertige Alternative zur
Parlamentarischen Regierung ab. Die Forderung nach suspensivem
Veto wurde auch nicht in die zusammenfassende Schlussschrift des
Zentralkomitees der Þingvalla-Versammlungen, das die Vorbereitung
der Verfassungsfrage organisiert hatte, aufgenommen. Das Zen-
tralkomitee, in dem einige der engsten Mitarbeiter Jón Sigurðssons
^titglieder waren, lásst in seiner Begriindung dieser Auslassung
eitie Auffassung zum Ausdruclc kommen, die der Jón Sigurðssons
Sehr áhnlich war. Jón Sigurðssons Auffassung tritt auch in dem
Antrag des Verfassungsausschusses der Volksversammlung von 1851
eutlich hervor. Jón Sigurðsson war der Vorsitzende dieses Ver-
assungsausschusses gewesen. Dennoch findet der Verf. in den ge-
ruckten Quellen kein sicheres Zeugnis defiir, dass sich jemand posi-
v Jón Sigurðssons Auffassung vom Verháltnis zwischen den Staats-
Sewalten angeschlossen hat. Der Verfassungsantrag, den der Ver-
ssungsausschuss der Volksversammlung vorlegte, erstrebte — in
0 er Ubereinstimmung mit Jón Sigurðssons Programm — eine
^enstitutionelle “Homerule” mit einem selbstándigen inlándischen
uisterium und einer eigenen Abteilung an der Seite des Königs