Saga - 1961, Blaðsíða 103
EFTIR ODD DIDRIKSEN
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in Þingeyjarsýsla, die im selben Jahre zustande kam, zeigte eine
grössere Lebensfáhigkeit und wirkte sicher noch mehr dahin, die
Wahler um die Forderung nach Verfassungsrevision zu sammeln.
Von dieser Parteiorganisation aus erging die Initiative zu der Þing-
valla-Versammlung von 1885, die eine kráftige Manifestation des
Verlangens der Islánder nach einer radikalen Verfassungsreform
Wurde, und die einen ausschlaggebenden Einfluss auf die Haltung
des Althings zur Verfassungsfrage in demselben Jahre hatte.
Gleichzeitig mit der verstárkten politischen Aktivitát kam es zum
ersten Male dazu, dass die Forderung nach Parlamentarismus einen
zentralen Platz in der Debatte einnahm. Die islándische Bezeichnung
fiir den Parlamentarismus, “þingræði”, wurde wohl schon am 19. Ja-
fiuar 1884 von Jón Ólafsson in “Þjóðólfur” in der öffentlichen De-
tatte benutzt. Die Forderung nach Parlamentarismus erhált bei Jón
Ólafsson keine schárfere Ausgestaltung als 20 Jahre vorher bei Jón
Sigurðsson. Es ist immer noch die praktisch-negative Seite, die als
-^usgangspunkt dient. Die politische Struktur war denn auch seit
den Tagen Jón Sigurðssons nicht wesentlich verándert, und von den
bestehenden politischen Verháltnissen her konnte die Forderung
nach Parlamentarismus im Island der achtziger Jahre des neun-
Zehnten Jahrhunderts kaum auf andere Weise denn als eine Forde-
rung, dass ein Minister demitieren muss, wenn es ihm nicht mehr
Selingt, die Zustimmung der Mehrheit der Abgeordneten in wichti-
Ken Sachen zu erlangen, formuliert werden. Jón Ólafsson und Jón
'gurðsson frá Gautlöndum waren die einzigen islándischen Politi-
er’ die vor dem Althing 1885 klar und eindeutig das Verlangen nach
emer Verfassungsrevision stellten, die dem Lande eine parlamen-
^rische Regierung sicherte, und “Þjóðólfur” war die einzige Zeitung
, es handes, die fiir den Parlamentarismus agitierte. Die zwei Vor-
q ^Pfer einer parlamentarischen Regierung verlangten besondere
rantien dafur, dass die Verfassungsrevision den Weg zum Parla-
• arismus bahnen werde, und sahen zuerst eine solche Garantie
emer Einschránkung des Vetorechts des Königs nach nor-
^egischem Muster. Das Verlangen scheint zunáchst aus Furcht vor
r Persönlichen königlichen Gewalt unter dánischem Einfluss
auflert zu sein. Der stárkste Wortfuhrer der Verfassungsrevision
sive 7 Benedikt Sveinsson, betrachtete aber das suspen-
n 6 e^° als unvereinbar mit dem Begriff der beschránkten Mo-
Y e le’ und trotzdem die Þingvalla-Versammlung von 1885 dem
ant ngen ^re Zustimmung gab, wurde es in den Verfassungs-
Si » V°n ^er von Benedikt Sveinsson, Jón Ólafsson und Jón
2^ sson ^ra Gautlöndum eingebracht wurde, nicht aufgenommen.
u der Zeit, als das Althing zur Revision der Verfassung schritt,