Bibliotheca Arnamagnæana - 01.06.1967, Blaðsíða 489
SPRACHRÅUME IM NORW.
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auch noch Ag der umfasste. Es ist allerdings zu beachten, dass Ro ga-
land schon friih in zwei syslur, spater Vogteien (Jæren-Dalane im
Siiden und Ryfylke im Norden) unterteilt war und dass das siidwest-
norw. sprachliche Kerngebiet dementsprechend nicht durchwegs einheit-
lich ist, sondern von zahlreichen Wortgrenzen in sudwestlich-nordost-
licher Richtung durchquert wird (vgl. §§ 244,254).
Im wesentlichen auf den innern KernSiidwestnorwegens beschrånkt
ist die Verbreitung von 1.-3. laupegalen »brunstig, von der Kuh, seltener
Au, Ziege, Sau« (K. 10-12, §§ 34,39). Dabei ist zu beachten, dass schon
hier wie in fast allen der folgenden Falle das geographisch zwar zu Rog.,
aber politisch-administrativ seit alters zu Hord. (Hard.) gehorige Røl-
dal (Hord. 9) mit dem Sudwesten zusammengeht. 4. hyrnt »mit Hornern
versehen« (nach der mehr oder weniger geschlossenen Verbreitung; § 73)
und 5. {ku-, lorte-)mukka »Kuhfladen« (K. 53, § 184), ebenso die starke
Form galt (K. 63, § 233) sind auch in Set. gebråuchlich, das auf der
Karte deutlich in einer Zwischenstellung zwischen zwei Linienbiindeln
erscheint. Nicht ganz ausgefiillt wird das Kerngebiet dagegen durch 6.
bækta »bloken« (K. 60, § 217), das aber seiner typisch siidwestlichen Lage
wegen doch hier eingereiht werden muss.
Anderseits greifen einige Worter etwas weiter nach Norden, vor allem
nach den innern Gebieten von Hord. aus, wodurch im Nordabschnitt
des siidwestnorw. Sprachraums das Bild eines sich praktisch iiber ganz
Hord. erstreckenden lockeren Linienbundels entsteht. Hieher gehoren
zunåchst: 7. doper, dobbel »tråchtig, von der Stute« (K. 15, § 47), ausserhalb
der Untersuchung nat(t)klauv »Afterklaue«12 und sisse-sisse uå. »Lockruf
fur Schafe«. Weiter nach Nordosten: bis ins obere Num., ins obere Hall.
und in Teile von Valdres (vereinzelt auch Sogn und Nfj.) reicht die
Verbreitung von 8. klakka »kastrieren« (§ 58), nach Norden und Osten
(bis osti. Agder und Tel.) fiber das Kerngebiet hinaus diejenige von 9.
smålog »Kleinvieh, Schafe« (K. 6,56, §§ 23, 196); \0.folejfyljaa\s Bezeich-
nungen der zweiten Altersstufe des Pferdes (geschlossene Verbreitung;
K. 37, § 108); 11. gjeldstut »Ochse« (K. 45, § 142); 12. blækta »bloken«
(Aussengrenze; K. 60, § 217).
Auch in der Laut- und Formengeographie tritt der norw. Sudwesten
(i.e.S.) als selbståndiges Kerngebiet deutlich in Erscheinung: Die Unter-
12. Dieses Wort kommt daneben allerdings auch in Siidostnorwegen, Gbd. und
im innern Sogn vor.