Le Nord : revue internationale des Pays de Nord - 01.06.1941, Side 298
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LE NORD
als die Ortsgruppe Reykjavík der íslándischen Literaturgesell-
schaft in ihrer Sitzung vom 15. Februar beschloss, einen Teil
der jáhrlichen Einkiinfte der GeseÍlschaft zur Durchfíihrung der
Vermessung und Kartographierung von ganz Island anzuwenden.
Gunnlögsson ubernahm diese Arbeit, zu der er ja auch selbst
die Anregung gegeben hatte, und im Herbst 1846 hatte er alle
seine Messungen beendet und die Karten vom ganzen Lande
gezeichnet, die dann kurz darauf in 4 Bláttern herausgegeben
wurden. —
In der Herausgabe von Biichern bestand jedoch, wie ganz
natiirlich, die Haupttátigkeit der Gesellschaft; Sereits Rask hatte
es als einen grossen Mangel empfunden, dass es keine allgemeine
islándische Geographie gab, und man ubertrug ihm daher, be-
reits am 13. April 1816, die Aufgabe, einen Verfasser fiir diese
Arbeit zu suchen. Die Gesellschaft sah sich dann imstande, diese
Geographie in den Jahren 1821 —1827 in fiinf Teilen heraus-
zugeben; das Werk war von drei jungen islándischen Studenten,
Grímur Jónsson, spáterem Amtmann, Thórður Sveinbjörnsson,
spáterem Oberlandesgerichtsprásidenten, und zum weitaus grössten
Teile von einem theologischen Studenten, Gunnlaugur Oddson,
spáterem Pfarrer am Dom zu Reykjavík, verfasst. Dies war viel-
leicht das beste geographische Werk, das bis dahin im Norden
erschienen war.
Die Arbeit, welche die Gesellschaft zuerst herausgeben konnte,
war indessen die Sturlunga Saga oder, wie sie auch genannt wird,
die grosse Islands-Geschichte; sie erstreckt sich iiber einen be-
deutenden Zeitraum der Geschichte des Landes. Dann aber be-
gann die Gesellschaft, eine Fortsetzung der Sturlunga zu planen,
und hier hatte man das Gliick, in Erfahrung zu bringen, dass
Jón Espólín, Amtsrichter in Skagafjörður in Island, »Árbaekur
Islands í söguformi« geschrieben hatte, d. h. Islands historische
Jahrbiicher. Diese grosse historische Arbeit umfasst den Zeitraum
von 1262 bis 1832 und erschien in 12 Teilen von 1821 bis 1853;
zwischen dem 9. und 10. Band vergingen jedoch 12 Jahre.
Als Kuriosum mag angefiihrt werden, dass der Verfasser die-
ses mácntigen Werkes keinen Entgelt fiir seine Arbeit erhielt. Die
Gesellschaft schenkte ihm lediglich einige Biicher und veranlasste,
dass er eine Pension erhielt, auf welche die Amtsrichter sonst
keinen Anspruch hatten. Man muss sagen, dass die Arbeitsfreude
und die Ehre diesem Amtsrichter geniigten. —
Es wiirde viel zu weit fiihren, die zahlreichen Ausgaben der
Gesellschaft zu erwáhnen, selbst wenn man sich auf die Haupt-