Bibliotheca Arnamagnæana - 01.06.1967, Síða 85
VIEHSTAND EINES HOFES
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in VmL. und OgL., nautabo Gutal.116, Spuren davon in nschwed.
Dialekten in ’Våsterb., Jåmtl., Hålsl., Medp.’117, Ångml.118)
und vermogen so ein grosses zusammenhångendes nordskandinavisches
Gebiet, in dem bulbo einst in der Bed. »Viehstand, Vieh, bes. Rindvieh«
gebråuchlich war, zu erkennen. Im skandinavischen Silden scheint dage-
gen jede Spur davon zu fehlen.
18. Ein zweifellos recht altes Wort fur »Viehstand eines Hofes« ist auch
norw. bøling m., vereinzelt f.119, einmal anscheinend als schw. Mask.
bølinge120. Ob die Bildung bis auf die Wikingerzeit zuruckgeht, låsst
sich freilich nicht sicher entscheiden, da sie sowohl von anord. bæli
tvie von bol, die beide in der Bed. »Wohnort, Hof« uberliefert sind,
ausgegangen sein kann. Die Tatsache, dass das Wort in der alten Sprache
nicht belegt ist und den Inselsprachen fehit, braucht allerdings nicht
gegen ein so hohes Alter zu sprechen, aber die deutlich erkennbare
Konzentration des Wortes auf Ostnorwegen emerseits und die ur-
sprunglich ganz Nordskandinavien umfassende Verbreitung von bu
anderseits machen es doch wahrscheinlich, dass sich bøling in Ost nor-
tveg en erst rel. spåt (wohl etwa im spåteren Mittelalter) auf einstigem
6«-Gebiet ausgebreitet hat. Die geographische Verbreitung kommt auf
Karte 5 nicht so klar zum Ausdruck, weil das Wort an zahlreichen Orten
nur i.S.v. »Viehherde« gebraucht wird und deshalb hier ausser Betracht
fållt. Oberblicken wir die Gesamtverbreitung des Wortes, so erkennen
tvir deutlich das zentrale Ostnorwegen (Østf., Vestf., Akersh.,
Busk., Op pi.) als sein Kerngebiet. Zwar erscheint es auch in einigen
Teilen Westnorwegens (nordostl. Rog., Hord. und Sogn o.F.)
nicht selten, aber die Belegdichte ist hier doch wesentlich geringer, und
mehrere Angaben lassen auf (rel.) seltenen Gebrauch schliessen. Vor
allem aber kennen es Aasen und Ross nur aus Ostnorwegen, und
unter den ålteren Wortersammlungen erscheint es (ausser bei Christie)
in der Bedeutung »Vieh(herde)« nur bei den S udostn orwegern Devegge
(1816) und Faye (ca. 1840) sowie in Ramus, Norderhov 1698. Es hat
116. SchlyterOB. 76b.
117. Rietz 44b. 46b. 63b; Lindgren, Burtråsk S. 16.
118. SAOB B 3639 ff. (Gerichtsprotokolle von 1635 und 1640).
119. Sogn O.F. 5: ’heile bølingja'.
120. A-Agd. 18: bølingji, bf. bølingjen, aber: ein stølsbøling.